Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft – HF, Bachelor

Schwerpunkt Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft, Empirische Sprachwissenschaft, Bachelor (ab WS 2011/12, 8 Semester) für das Hauptfach (HF) sowie für das Interne Nebenfach (INF)

Die einmalige Anmeldung zur Bachelor-Prüfung im ersten Semester an der Goethe Universität für das Fach Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft – HF, Bachelor muss erfolgen bis spätestens:

Direkt zu Studienbeginn ist die Anmeldung zur Prüfung (einmalige Kontoeröffnung zur Verbuchung von Studien-und Prüfungsleistungen) verpflichtend.

Die Anmeldung zu den Prüfungsleistungen erfolgt in der Regel online über QIS, ansonsten über eine Mail an das Prüfungsamt. Eine Anmeldung kann nur erfolgen, wenn das Studierendenkonto beim Prüfungsamt eröffnet wurde.

Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) beim Prüfungsamt angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.

Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbarten Termin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich beim Prüfungsamt glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en).

PDF Download: Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) zur Vorlage beim Prüfungsamt

QIS/LSF Informationen

Über QIS können Sie sich innerhalb der Anmeldefristen zu den Prüfungen an- bzw. abmelden. QIS/LSF ist über folgenden Link zu erreichen: http://go.uni-frankfurt.de

Wichtig ! Zum Nachweis der erfolgreichen An- bzw. Abmeldung von Prüfungen, laden Sie sich bitte die Bescheinigung "Angemeldete Prüfungen" sowie die zugehörige Signatur als Datei herunter. Im Zweifel dienen diese Dateien dem Nachweis der ordnungsgemäßen (fristgerechten) An- bzw. Abmeldung!

INFORMATIONEN IN QIS (KONTROLLISTEN)
Die Kontrolllisten werden regelmäßig aktualisiert, über den neusten und minutengenauen Stand können Sie sich jederzeit über QIS informieren!

LOGIN / PASSWORT
Im QIS/LSF System können Sie nicht nur Prüfungen anmelden sondern auch Ihre Noten abfragen, die Anschrift ändern und eine e-Mail-Weiterleitung einrichten. Um QIS/LSF nutzen zu können benötigen Sie Ihren HRZ-Account (Login/Benutzername und Passwort) und Ihre iTans. Sollten Sie die Briefe mit Ihrem Account, dem persönlichen Passwort sowie die iTans nicht bekommen haben, melden Sie sich bitte in der Nutzerverwaltung des Hochschulrechenzentrums.

PASSWORT VERGESSEN / iTan-LISTE
Haben Sie das Passwort vergessen oder benötigen eine neue iTan-Liste? Dies können Sie über die Nutzerverwaltung des Hochschulrechenzentrums neu beantragen. Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente dort ausschließlich persönlich (nach Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises) abgeholt werden können.

PROBLEME MIT QIS/LSF
Sollten bei der Nutzung mit QIS/LSF Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte mit einem Screenshot der Fehlermeldung per e-Mail an das Prüfungsamt. (Erklärung Screenshot: Drücken Sie die Taste "Druck/S-Abf". Öffnen Sie ein n eues Word-Dokument und gehen dann auf "Einfügen")

Studienordnung - Schwerpunkt - Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft (Emp.Sprachwiss.) (HF), Bachelor (ab WS 2011/12, 8 Semester)

 

Bachelor- Hauptfach , StudO, ab WS 2011/2012

 

Im Folgenden die Kurzfassung der Anforderungen für dieses Fach:

 

Studienbeginn:
Wintersemester

Sprachanforderungen:
Englisch

Studienumfang:
8 Semester, Allgemeiner Pflichtbereich: 9 Pflichtmodule und 1 Wahlpflichtmodul (62 CP) und Schwerpunktmodule (108 CP) incl. Abschlussarbeit (10 CP), 180 CP ; dazu muss ein Nebenfach im Umfang von 60 CP gewählt werden

Internes Nebenfach:
Wird als Nebenfach ein weiterer Schwerpunkt bzw. Ergänzungsbereich (internes Nebenfach) gewählt sind hierbei weitere 60 CP gem. den Modulbeschreibungen des HF-INF zu erwerben. (Zu beachten ist dann die Prüfungsordnung Hauptfach Empirische Sprachwissenschaft)

Allgemeiner Pflichtbereich:

Pflichtmodule:

• K 1: Grundlagen der allgemeinen Sprachwissenschaft (6 CP)
• K 2: Phonetik und Phonologie I (6 CP)
• K 3: Phonetik und Phonologie II (10 CP)
• K 4: Morphologie (6 CP)
• K 5: Syntax (6 CP)
• K 6 : Semantik und Pragmatik (5 CP)
• K 7: Soft Skills (6 CP)
• K 9: Wissenschaftliche Praxis (6 CP)
• K 10: Sprachtypologie (6 CP)

K1, K2, K4. K5 und K 10 bestehen aus 2 Lehrveranstaltungen und werden mit einer Klausur abgeschlossen. K3 und K 6 bestehen aus 2-3 Lehrveranstaltungen und werden mit zwei Modulteilprüfungen abgeschlossen. K 7 beinhaltet das Erlernen von Soft Skills und wird mit einer Präsentation abgeschlossen. K 9 besteht aus einem Forschungspraktikum bzw. als Lehrtraining und wird mit Hausarbeit bzw. Lehrbericht abgeschlossen.

Wahlpflichtmodul:

Zu wählen ist eines der beiden Wahlpflichtmodule:

• K 8.1 Textphilologie (5 CP) oder
• K 8.2 Linguistische Feldforschung (5 CP)

Die Module bestehen jeweils aus 2 Lehrveranstaltungen und werden mit Klausur abgeschlossen.

Nur die Noten K3, K4, K5, K6 und K10 sind gesamtnotenrelevant.

Schwerpunkt:

Pflichtmodule:

• VS 1: Einführung in die Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft (12 CP)
• VS 6: Praktikum (6 CP)

Das Modul VS 1 besteht aus 4 Veranstaltungen und wird mit einer Klausur abgeschlossen. Im Modul V 6 werden praktische Fähigkeiten angewandt, es ist eine Übersetzung bzw. eine vergleichende Analyse in einer studierten Sprache anzufertigen.

Wahlpflichtmodule:

Aus VS 2 – Schwerpunktsprache muss ein Wahlpflichtmodulcluster (24 CP) gewählt werden:

• VS 2.1.1 Indogermanische Schwerpunktsprache I (6 CP) und
• VS 2.1.2 Indogermanische Schwerpunktsprache II (6 CP) und
• VS 2.1.3 Einführung in die indogermanische Sprachwissenschaft (12 CP)

Oder

• VS 2.2.1 Außerindogermanische Schwerpunktsprache I (6 CP) und
• VS 2.2.2 Außerindogermanische Schwerpunktsprache II (6 CP) und
• VS 2.2.3 Einführung in die kaukasische Sprachwissenschaft (12 CP)

Die Module bestehen aus 2 – 4 Veranstaltungen bzw. Sprachkursen und werden mit Klausur abgeschlossen.

Aus VS 3 – Ergänzungssprachen I müssen zwei Module absolviert werden (12 CP) :

• VS 3.1 Indoiranische Sprachen I (6 CP) und / oder
• VS 3.2 Sonstige indogermanische Sprachen I (6 CP) und/ oder
• VS 3.3 Kartvelologie (6 CP) und/ oder
• VS 3.4. Sonstige kaukasische Sprachen (6 CP)

Die Module bestehen jeweils aus 2 Sprachkursen und werden mit Klausur abgeschlossen.

Aus VS 5 müssen zwei Module mit unterschiedlicher Thematik (nach gewählter Schwerpunktsprache VS 2) absolviert werden (12 CP) :

• IS 5 Spezialprobleme indogermanischer Sprachwissenschaft ( 2 Module à 6 CP) oder
• CS 5 Spezialprobleme der kaukasischen Sprachwissenschaft (2 Module à 6 CP)

Die Module bestehen aus 2 Lehrveranstaltungen und werden mit Referat abgeschlossen.

Aus VS 4 – Ergänzungssprachen I und VS 7 – Methodenlehre müssen insgesamt 42 CP erworben werden:

Die Studierenden wählen verschiedene Sprachen, von denen mindestens eine Sprache nicht-indogermanisch ist, mindestens eine Sprache altüberliefert ist und mindestens eine Sprache entweder Georgisch ODER Litauisch ODER Russisch ODER Sanskrit ODER Türkisch ist (sofern nicht Schwerpunktsprache). Mehrere dieser Vorgaben können durch eine Sprache abgedeckt werden. Zusätzlich zur Schwerpunktsprache (VS 2) müssen jedoch mindestens vier verschiedene Sprachen gewählt werden. Dabei können bereits in VS 3 behandelte Sprachen sowie Sprachen eines eventuellen Nebenfachs nicht angerechnet werden. Sofern keine Lateinkenntnisse vorhanden sind (Latinum oder 3-jähriger Schulunterricht bzw. Haupt-oder Nebenfachstudium der Klassischen Philologie bzw. des Ergänzungsbereichs Klassische Sprach- und Literaturwissenschaft), müssen diese durch die Wahl des Moduls VS4.1 hier nachgeholt werden.

VS 4.1 Latein I (9 CP) und/ oder
VS 4.2 Griechisch I (9 CP) und/ oder
VS 4.3 Russisch I (9 CP) und/ oder
VS 4.4 Altgermanische Sprachen I (9 CP) und/ oder
VS 4.5 Altgermanische Sprachen II (9 CP) und/ oder
VS 4.6 Indische Sprachen – Aufbaumodul (9 CP) und/ oder
VS 4.7 Iranische Sprachen – Aufbaumodul (9 CP) und/ oder
VS 4.8 Türkisch (12 CP) und/ oder
VS 4.9 Sprachen des Vorderen Orients I –Arabisch (12 CP) und/ oder
VS 4.10 Sprachen des Vorderen Orients II (9 CP) und/ oder
VS 4.11 Kaukasische Sprachen A (6 CP) und/ oder
VS 4.12 Kaukasische Sprachen B (6 CP) und/ oder
VS 4.13 Kaukasische Sprachen C (6 CP) und/ oder
VS 4.14 Altorientalische Sprachen A (9 CP) und/ oder
VS 4.15 Altorientalische Sprachen B (6 CP) und/ oder
VS 4.16 Afrikanische Sprachen I (9 CP) und/ oder
VS 4.17 Afrikanische Sprachen II (9 CP) und/ oder
VS 4.18 Afrikanische Sprachen III (9 CP) und/ oder
VS 7.1 Sprachdokumentation und Feldforschung (9 CP) und/ oder
VS 7.2 Lautproduktion (9 CP) und/ oder
VS 7.3 Akustik und Sprachtechnologie (9 CP) und/ oder
VS 7.4 Akustische Wahrnehmung (9 CP) und/ oder
VS 7.5 Phonologie (9 CP)

Die Module des VS 4 bestehen in der Regel aus 2 – 3 Sprachkursen und werden mit Klausur abgeschlossen. Die Module des VS 7 bestehen aus 2 Lehrveranstaltungen und werden mit Hausarbeit abgeschlossen.

Gesamtnotenrelevant sind die Module VS 1, VS 2, VS 5 und VS 6.

Internes Nebenfach:

Pflichtmodule:

• VS 1: Einführung in die Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft (12 CP)
• VS 6: Praktikum (6 CP)

Wahlpflichtmodule:

• Aus VS 2 – Schwerpunktsprache muss ein Wahlpflichtmodulcluster (24 CP) gewählt werden.
• Aus VS 3 – Ergänzungssprachen I müssen zwei Module absolviert werden (12 CP) .
• Aus VS 5 muss ein Modul (nach gewählter Schwerpunktsprache VS 2) absolviert werden (6 CP) .

Gesamtnotenrelevant sind die Module VS 1, VS 2, VS 5 und VS 6.

Dauer der Abschlussarbeit:
8 Wochen. Die Ausgabe des Themas kann erst erfolgen, wenn mindestens 140 CP im Hauptfach vorliegen. Wenn die Bachelorarbeit im internen Nebenfach abgeschlossen wird, müssen in diesem Fach zusätzlich 50 CP vorliegen abgeschlossen sind. Für die ausreichend bestandene Abschlussarbeit werden 10 CP vergeben.

Berechnung der Gesamtnote:
Die Note berechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der gesamtnotenrelevanten Pflicht- und Wahlpflichtmodulen und der Note der Bachelorarbeit. Das HF wird doppelt, das Nebenfach einfach gewichtet.

Prüfungstermine Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft - Sommersemester

 

Diese Seite enthält Termine für die folgenden Fächer:

Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft (Emp.Sprachwiss.) - ab WS 2017/18 - HF - Bachelor
Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft (Emp.Sprachwiss.) - ab WS 2017/18 - NF - Bachelor
Vergleichende Sprachwissenschaft (Emp.Sprachwiss.) - 2-/4-semestrig - ab WS 2011/12 – Master

 

Empirische Sprachwissenschaft (ab WS 2017/18), Schwerpunkt Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft, Bachelor Haupt- und Nebenfach

 

VS 1 Einführung in die Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft (3580)
Prüfungsform: Modulabschlussprüfung, Klausur 3-stündig
Prüfer: Maria Kofer
Anmeldung: 11.07.2022 bei PGKS
Prüfungstermin: 21.07.2022, 12 - 15 Uhr, Hörsaalgebäude Bockenheim 2
Rücktritt bis 11.07.2022
Wiederholungstermin : 12.10.2022, 12 - 15 Uhr, Hörsaalgebäude Bockenheim II

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Allgemeiner Pflichtbereich - Empirische Sprachwissenschaft (ab WS 2017/18)

 

Momentan liegen noch keine Termine vor

 

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(Allgemeine) Vergleichende Sprachwissenschaft (Emp.Sprachwiss.) - 2-/4-semestrig - 2017/18 - Master

 

Bitte erfragen Sie die Termine für dieses Fach direkt bei der Veranstaltungsleitung über die auch die Anmeldung erfolgt.

Nach der Leistung bitte entsprechenden Modulschein ausfüllen.

 

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Prüfungstermine Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft - Wintersemester

 

Diese Seite enthält Termine für die folgenden Fächer:

Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft (Emp.Sprachwiss) - 8-semestrig - ab WS 2011/12 - HF - Bachelor
Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft (Emp.Sprachwiss.) - 6-semestrig - ab WS 2011/12 - NF - Bachelor
Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft (Emp.Sprachwiss.) - ab WS 2017/18 - HF - Bachelor
Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft (Emp.Sprachwiss.) - ab WS 2017/18 - NF - Bachelor
Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft (Emp.Sprachwiss.) - 2-/4-semestrig - ab WS 2011/12 – Master
Vergleichende Sprachwissenschaft (Emp.Sprachwiss.) - 2-/4-semestrig - ab WS 2011/12 – Master

 

Empirische Sprachwissenschaft, Schwerpunkt Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft, Bachelor Haupt- und Nebenfach

 

Momentan liegen noch keine Termine vor

 

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Allgemeiner Pflichtbereich - Empirische Sprachwissenschaft

K2: Phonetik und Phonologie 1 (3510)
Prüfungsform: Modulabschlussprüfung, Klausur 3-stündig
Prüfer: Antonia Walsch, M.A.
Anmeldung: bis 02.02.2024 beim Prüfungsamt Geistes-, Kultur- und Sportwissenschaften
Prüfungstermin: 09.02.2024; 12:00-15:00
Rücktritt: 02.02.2024 beim PGKS
Wiederholungstermin: 29.03.2024; 12:00-15:00

Pflichtmodul K8.1: Textphilologie (58)
Prüfungsform: Modulabschlussprüfung, Klausur 3-stündig
Prüferin: Prof'in Dr. Jolanta Gelumbeckaite
Anmeldung: bis Di., 09.01.2024 bei PGKS
Prüfungstermin: Fr, 16.02.2024, 11 - 14 Uhr
Rücktritt bis 09.01.2024 bei PGKS
Wiederholung: Mo., 22.03.2024

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Empirische Sprachwissenschaft (ab WS 2017/18), Schwerpunkt Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft, Bachelor Haupt- und Nebenfach

 

Momentan liegen noch keine Termine vor

 

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Allgemeiner Pflichtbereich - Empirische Sprachwissenschaft (ab WS 2017/18)

K2: Phonetik und Phonologie 1 (3510)
Prüfungsform: Modulabschlussprüfung, Klausur 3-stündig
Prüfer: Antonia Walsch, M.A.
Anmeldung: bis 02.02.2024 beim Prüfungsamt Geistes-, Kultur- und Sportwissenschaften
Prüfungstermin: 09.02.2024; 12:00-15:00
Rücktritt: 02.02.2024 beim PGKS
Wiederholungstermin: 29.03.2024; 12:00-15:00

Pflichtmodul K8.1: Textphilologie (58)
Prüfungsform: Modulabschlussprüfung, Klausur 3-stündig
Prüferin: Prof'in Dr. Jolanta Gelumbeckaite
Anmeldung: bis Di., 09.01.2024 bei PGKS
Prüfungstermin: Fr, 16.02.2024, 11 - 14 Uhr
Rücktritt bis 09.01.2024 bei PGKS
Wiederholung: Mo., 22.03.2024

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(Allgemeine) Vergleichende Sprachwissenschaft (Emp.Sprachwiss.) - 2-/4-semestrig - WS 2011/12 / 2017/18 - Master

 

Bitte erfragen Sie die Termine für dieses Fach direkt bei der Veranstaltungsleitung über die auch die Anmeldung erfolgt.

Nach der Leistung bitte entsprechenden Modulschein ausfüllen.

 

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Modulscheine Download

Sämtliche Modulscheine für dieses Fach können hier gesammelt heruntergeladen werden

PDF: Modulscheine Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft – HF, Bachelor

Enthaltene Scheine:

Allgemeiner Pflichtbereich

Grundlagen der Allgemeinen Sprachwissenschaft
Phonetik und Phonologie I
Phonetik und Phonologie II
Morphologie
Syntax
Semantik und Pragmatik
Soft Skills
Textphilologie
Linguistische Feldforschung
Wissenschaftliche Praxis
Sprachtypologie

Schwerpunkt Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft (HF), Bachelor

Einführung in die Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft
Indogermanische Schwerpunktsprache I
Indogermanische Schwerpunktsprache II
Einführung in die Indogermanische Sprachwissenschaft (Entspricht Modul IS1 Indogermanische Sprachwissenschaft)
Außerindogermanische Schwerpunktsprache I
Außerindogermanische Schwerpunktsprache II
Einführung in die Kaukasische Sprachwissenschaft (Entspricht Modul CS1 Kaukasische Sprachwissenschaft)
Indoiranische Sprachen I (Entspricht Modul IS2 Indogermanische Sprachwissenschaft)
Sonstige indogermanische Sprachen (Entspricht Modul IS4 Indogermanische Sprachwissenschaft)
Kartvelologie I (Entspricht Modul CS2 Kaukasische Sprachwissenschaft)
Sonstige Kaukasische Sprachen (Entspricht Modul CS4 Kaukasische Sprachwissenschaft)
Ergänzungssprachen I
Latein I (Entspricht Modul IS7.1 Indogermanische Sprachwissenschaft)
Griechisch I (Entspricht Modul IS7.3 Indogermanische Sprachwissenschaft)
Russisch I (Entspricht Modul IS7.5 Indogermanische Sprachwissenschaft)
Altgermanische Sprachen I (Entspricht Modul IS7.7 Indogermanische Sprachwissenschaft)
Altgermanische Sprachen II (Entspricht Modul IS7.8 Indogermanische Sprachwissenschaft)
Indische Sprachen – Aufbaumodul (Entspricht Modul IS7.9 Indogermanische Sprachwissenschaft)
Iranische Sprachen – Aufbaumodul (Entspricht Modul IS7.10 Indogermanische Sprachwissenschaft)
Türkisch (Entspricht Modul CS7.2 Kaukasische Sprachwissenschaft)
Sprachen des Vorderen Orients I: Arabisch (Entspricht Modul Se 3.1 des Ergänzungsbereichs Semitische Sprachen )
Sprachen des Vorderen Orients II (Entspricht Modul CS 7.4 Kaukasische Sprachwissenschaft)
Kaukasische Sprachen A (Entspricht Modul CS2 (Kartvelologie I) Kaukasische Sprachwissenschaft )
Kaukasische Sprachen B (Entspricht Modul CS3 (Kartvelologie II) Kaukasische Sprachwissenschaft)
MODULSCHEINE
Philosophische Promotionskommision
Kaukasische Sprachen C (Entspricht Modul CS4 (Sonst. kaukas. o. kaukasoide Sprachen) Kaukasische Sprachwissenschaft)
Altorientalische Sprachen A (Entspricht Modul IS 8.4 Indogermanische Sprachwissenschaft)
Altorientalische Sprachen B (Entspricht Modul IS8.5 Indogermanische Sprachwissenschaft)
Afrikanische Sprachen I (Entspricht Modul AH6.1 (Struktursprachen) Afrikanische Sprachwissenschaft I)
Afrikanische Sprachen II (Entspricht Modul AS6.1 (Struktursprachen) Afrikanische Sprachwissenschaft II)
Afrikanische Sprachen III (Entspricht Modul AF6.1 (Struktursprachen) Afrikanische Sprachwissenschaft III)
Ergänzungssprachen II und/oder Methodenlehre
Spezialprobleme der vergleichenden Sprachwissenschaft Entspricht Modul IS5 (Spezialprobleme der indogermanischen
Sprachwissenschaft)
Spezialprobleme der vergleichenden Sprachwissenschaft Entspricht Modul CS5 (Spezialprobleme der kaukasischen
Sprachwissenschaft)
(Praktikum): Textanalyse
Sprachdokumentation und Feldforschung (Entspricht Modul P9a Phonetik und Phonologie)
Lautproduktion (Entspricht Modul P9b Phonetik und Phonologie)
Akustik und Sprachtechnologie (Entspricht Modul P9c Phonetik und Phonologie)
Akustische Wahrnehmung (Entspricht Modul P9d Phonetik und Phonologie)
Phonologie (Entspricht Modul P9e Phonetik und Phonologie)
Methodenlehre

Prüfungsordnung

Zur Prüfungsordnung für das Fach Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft – HF, Bachelor gelangen Sie über den folgenden Link:

Prüfungsordnung Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft – HF, Bachelor*

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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Durchsicht der Prüfungsordnung mit einem Smartphone aufgrund des großen Umfangs der Ordnung sowie zahlreicher enthaltener Tabellen schwierig sein kann. Wir empfehlen deshalb, sich Prüfungsordnungen generell mit einem Tablet oder – noch besser – am PC anzuschauen. 

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