Anmeldeinformationen stehen Ihnen für die folgenden Fächer zur Verfügung:
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| Empirische Sprachwissenschaft |
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Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt bei der Philosophischen Promotionskommission. Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Erziehungswissenschaft |
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Spätestens zwei Wochen vor der 1. Prüfungsleistung im Studiengang erfolgt die Anmeldung zur Bachelorprüfung im Prüfungsamt des FB Erziehungswissenschaften Turm Zi 1225
Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt. Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich beim Prüfungsamt angezeigt werden. Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbarten Termin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich schriftlich beim Prüfungsamt glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen |
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| Japanologie |
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Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt bei der Philosophischen Promotionskommission. Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en).
Neuregelung: Bei bestimmten Prüfungen erfolgt sowohl die Anmeldung als auch der Rücktritt ausschließlich über WebCt. Bitte die dortigen Informationen beachten!!!!
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| Katholische Theologie |
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Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt bei der Philosophischen Promotionskommission. Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en).
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| Kognitive Linguistik |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis 1 Werktag vor dem Prüfungstermin schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie |
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Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt bei der Philosophischen Promotionskommission. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Religionswissenschaft |
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Die Anmeldung zu den einzelnen veranstaltungsbezogenen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt. Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt bei der Philosophischen Promotionskommission.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Sinologie |
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Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt bei der Philosophischen Promotionskommission. Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Sportwissenschaft |
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Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt am Sportinstitut bei Frau Jablonski IfS, Hauptgebäude Raum 10. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin durch Austragen in der Liste bei Frau Jablonski erfolgen.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei Frau Jablonski (Sportinstitut) glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). Die Philosophische Promotionskommision bzw. das Sportinstitut behalten sich vor, ein amtsärztliches Attest einzufordern. |
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