Generelle Anmeldeinformationen sowie PDF-Download von Antrags- und Anmeldungsformularen für Bachelor-Arbeit und Prüfung stehen Ihnen für die folgenden Fächer zur Verfügung:
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| Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft [Fachbereich 10] |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern oder online über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| American Studies [Fachbereich 10] |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern oder online über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern, bei Modulabschlussprüfungen bei der Philosophischen Promotionskommission oder online über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbarten Termin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Archäologie und Kulturgeschichte des Vorderen Orients |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern, bei Modulabschlussprüfungen bei der Philosophischen Promotionskommission oder online über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbarten Termin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Archäologie von Münze, Geld und von Wirtschaft in der Antike |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern, bei Modulabschlussprüfungen bei der Philosophischen Promotionskommission oder online über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbarten Termin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Archäometrie |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern, bei Modulabschlussprüfungen bei der Philosophischen Promotionskommission oder online über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbarten Termin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Empirische Sprachwissenschaft |
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Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt bei der Philosophischen Promotionskommission. Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Empirische Sprachwissenschaft (ab WS 2011/12) |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern, bei Modulabschlussprüfungen bei der Philosophischen Promotionskommission oder online über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbarten Termin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| English Studies [Fachbereich 10] |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern oder online über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Ethnologie |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern oder über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Germanistik [Fachbereich 10] |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern oder online über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Geschichte |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern oder über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Geschichte und Philosophie der Wissenschaften |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern oder über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Islamische Studien |
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Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt bei der Philosophischen Promotionskommission. Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Islamische Studien (ab WS 2011/12) |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern, bei Modulabschlussprüfungen bei der Philosophischen Promotionskommission oder online über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbarten Termin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Japanologie |
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Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über das QIS-System. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin über QIS erfolgen.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en).
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| Japanologie (ab WS 2011/12) |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern oder über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Judaistik |
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Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt bei der Philosophischen Promotionskommission. Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Katholische Theologie |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern oder über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en).
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| Klassische Archäologie |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern, bei Modulabschlussprüfungen bei der Philosophischen Promotionskommission oder online über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbarten Termin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Kognitive Linguistik |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis 1 Werktag vor dem Prüfungstermin schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie (ab WS 2011/12) |
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Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt über QIS und kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich über QIS erfolgen.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie |
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Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin über QIS erfolgen.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Kunst - Medien - Kulturelle Bildung |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern oder über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Kunstgeschichte |
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Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Philosophie |
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Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Religionswissenschaft |
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Die Anmeldung zu den einzelnen veranstaltungsbezogenen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt. Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt bei der Philosophischen Promotionskommission.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Romanistik [Fachbereich 10] |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern oder online über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Sinologie |
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Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin über QIS erfolgen.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Skandinavistik [Fachbereich 10] |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern oder online über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Sportwissenschaft |
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Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt üder QIS. Die Anmeldung zu den Wiederholungsprüfungen erfolgt manuell im Sportinstitut.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbarten Termin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philprom oder direkt im Sportinstitut glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen (s. Download).
Die Philosophische Promotionskommission bzw. das Sportinstitut behalten sich gem. § 19 Abs. 2 der Ordnung vor, nach der dritten Vorlage eines ärztlichen Attests ein amtsärztliches Attest einzufordern.
Aus gegebenen Anlass weisen wir daraufhin, dass bei Krankmeldungen Folgendes gilt: Sollte man wegen einer Sportverletzung nicht an praktischen Prüfungen teilnehmen können, darf man bei "theoretischen" Prüfungen teilnehmen. Es ist aber nicht möglich während der attestierten Prüfungsunfähigkeit an einer Prüfung teilzunehmen und bei einer anderen sich auf die Krankmeldung zu berufen!
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| Sprachen und Kulturen Südostasiens |
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Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt bei den Prüfern oder über QIS. Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Theater-, Film- und Medienwissenschaft [Fachbereich 10] |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern oder online über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Vor- und frühgeschichtliche Archäologie |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern, bei Modulabschlussprüfungen bei der Philosophischen Promotionskommission oder online über QIS. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Bachelorprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden oder muss bei Anmeldung über QIS auch dort selber vorgenommen werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbarten Termin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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