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IX. Schlussbestimmungen

§ 34 - Wechsel in Bachelorstudiengänge; Übergangsbestimmungen
§ 35 - In-Kraft-Treten


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§ 34 - Wechsel in Bachelorstudiengänge; Übergangsbestimmungen

(1) Die in der Anlage V aufgeführten Magisterteilstudiengänge werden zum Wintersemester 2010/11 eingestellt. Mit der Einstellung treten die in der „Ordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines Magister Artium / einer Magistra Artium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität“ vom 12.1.1994 in ihrer jeweils gültigen Fassung für diese Magisterteilstudiengänge enthaltenen fachspezifischen Bestimmungen sowie die einschlägigen Studienordnungen außer Kraft.

(2) Studierende, die ihr Studium in einem in Abs. 1 genannten Magisterteilstudiengang an der Johann Wolfgang Goethe-Universität vor dessen Einstellung aufgenommen haben, können das Studium in dem jeweiligen Magisterteilstudiengang nach den bisherigen Bestimmungen fortsetzen. Sie müssen jedoch die Magisterprüfung im jeweiligen Magisterteilstudiengang bis spätestens 31. März 2018 abgeschlossen haben. Teilzeitstudierende müssen ihre Studien- und Prüfungsplanung auf den in Satz 2 genannten Termin ausrichten. Über darüber hinausgehende Härtefälle entscheidet der Prüfungsausschuss.

(3) Studierende in den Magisterstudiengängen am Fachbereich Neuere Philologien können in einen Bachelorstudiengang wechseln. Äquivalente Studien- und Prüfungsleistungen werden nach § 20 anerkannt.


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§ 35 - In-Kraft-Treten

Diese Ordnung tritt nach der Genehmigung durch das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität und am Tag nach ihrer Bekanntgabe im UniReport der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Kraft.


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Letzte Änderung: 30.07.10 13:32 Diese Seite drucken
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