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Fachspezifischer Anhang
Theater-, Film- u. Medienwissenschaft (NF)
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Teil I: Ziele des Studiums, Studienbeginn und Zulassungsvoraussetzungen zum Studium
I.1 Ziele des Studiums
I.1.1 Das Fach Theater-, Film- und Medienwissenschaft
Theater-, Film- und Medienwissenschaft (im Folgenden TFM) befasst sich als eigenständige Disziplin mit den ästhetischen Erscheinungen, semantischen Gehalten und kommunikativen Prozessen im Bereich des Theaters, des Films und der Medien. Gegenstand der TFM sind Geschichte, Theorie und Ästhetik filmischer, theatraler, medialer und allgemein performativer Darstellungsformen, deren institutionelle und gesellschaftliche Voraussetzungen und Wirkungsbedingungen. Gegenstand des Fachs sind insbesondere künstlerische und mediale Entwicklungen der Gegenwart. TFM integriert in interdisziplinär angelegter Lehre und Forschung Theater-, Film- und Medienwissenschaft und verbindet theoretische und analytisch-deskriptive mit praktischen Arbeitsformen. Darüber hinaus werden theater-, film- und medienbezogene Beiträge auch aus anderen Disziplinen einbezogen. Es empfiehlt sich, den Bachelor TFM im Nebenfach in Kombination mit beispielsweise Allgemeiner und Vergleichender Literaturwissenschaft, Germanistik, Romanistik, mit English Studies, American Studies, Skandinavistik, Kunstgeschichte, Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie, Musikwissenschaft, Philosophie oder Soziologie im Hauptfach zu studieren.
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I.1.2 Studien- und Bildungsziele
Den Studierenden soll ein Verständnis der relevanten allgemeinen und spezifischen Theorien der TFM vermittelt werden. Sie lernen den historisch-gesellschaftlichen Kontext von Theater, Film, Kino und Medien kennen und beschäftigen sich mit Kritik und Analyse der Wahrnehmungsformen von Gegenwartskultur. Das Studium vermittelt Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens und Einblicke in berufliche Tätigkeitsfelder. Die Studierenden haben mit Abschluss des Studiums eigene kognitive und künstlerische Fähigkeiten erprobt und erweitert. Das Studium leistet jedoch keine kunstpraktische Ausbildung. Die Studien- und Bildungsziele des Fachs zielen nicht auf eng umgrenzte Berufsfelder, sondern auf ein breites Spektrum von Tätigkeiten, da sich die institutionellen und technologischen Bedingungen im Film-, Theater- und im Medienbereich rasch verändern und erweitern.
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I.1.3 Fachkompetenzen
Der Studiengang befähigt die Studierenden zu kritischer Wahrnehmung heutiger Theater-, Film-/Kino- und Medienkultur. Die Vermittlung praktischer Erfahrung ist integraler Bestandteil des Fachs. Das Studium übt und bildet die Wahrnehmungs- und Darstellungsfähigkeit der Studierenden aus. Praktische Kenntnisse von künstlerischen Produktionsprozessen und deren materielle und institutionelle Bedingungen werden in Theater-, Film- und Medienprojekten im universitären Rahmen und in außeruniversitären Hospitanzen oder Assistenzen vermittelt. TFM vermittelt in Medienkursen und Projekten Fähigkeiten und Handlungskompetenzen, die den Studierenden in unterschiedlichen kulturellen Berufsfeldern zugute kommen: von technischen und organisatorischen Fertigkeiten bis hin zur Aufmerksamkeits- und Wahrnehmungsschulung gegenüber der Medienkultur.
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I.1.4 Berufliche Tätigkeiten
Mögliche Arbeitsfelder für Absolventinnen und Absolventen des Fachs sind der gesamte Bereich des Theaters, des Films, des Kinos, des Fernsehens und anderer Medien; Presse und Verlagswesen, Kulturverwaltung; medienspezifische Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen, Fachbuchhandel, Antiquariate; staatliche, kirchliche, öffentliche Bildungsinstitutionen (etwa Jugendarbeit in Spiel-, Therapie- und Filmgruppen); Kulturarbeit in staatlichen und öffentlichen Verbänden und Unternehmen, im Bereich der Freizeitgestaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung.
I.2 Studienvoraussetzungen, Studienbeginn und Empfehlungen zum Studium
I.2.1 Fremdsprachenkenntnisse
Es wird erwartet, dass Studierende der Theater-, Film- und Medienwissenschaft im Nebenfach mindestens ausreichende Kenntnisse in zwei neueren Fremdsprachen oder Lateinkenntnisse und Kenntnisse in einer neueren Fremdsprache haben. Besonders wünschenswert sind gute Kenntnisse der englischen und französischen Sprache.
I.2.2 Studienbeginn
Der Bachelorstudiengang TFM kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
I.2.3 Studienberatung
Es wird empfohlen, zu Beginn des Studiums die institutsinterne Studienfachberatung aufzusuchen.
Teil II: Studien- und Prüfungsorganisation
II.1 Aufbau des Studiums
Der Bachelorstudiengang TFM im Nebenfach besteht aus einer Basisphase und einer Qualifizierungsphase. In der Basisphase werden die fachwissenschaftlichen Grundlagen der TFM vermittelt. Auf diesen Grundlagen aufbauend erweitern und vertiefen die Studierenden in der Qualifizierungsphase die erworbenen Kenntnisse. In diesem Studienabschnitt kommt zur theoretischen Auseinandersetzung mit den Inhalten der TFM ihre praktische Erprobung in inner- und außeruniversitären Projekten hinzu.
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II.2 Module
Die Basisphase umfasst zwei Module: das Pflichtmodul „Geschichte und Grundbegriffe der Theater-, Film- und Medienwissenschaft“ und das Pflichtmodul „Analyse neuerer Theater-, Film- und Medienproduktion“. Die Qualifizierungsphase umfasst vier Module: die Pflichtmodule „Ästhetik“ und „Medialität“, die Wahlpflichtmodule „TFM-Praxis – Theater“, „TFM-Praxis – Film“ und „TFM-Praxis – Medien“ sowie das Pflichtmodul „TFM-Praktika“ (siehe auch II.6). Die Basisphase verläuft von Semester 1-2, die Qualifizierungsphase umfasst Semester 3-6.
II.3 Kreditpunkte
Der Bachelorstudiengang TFM im Nebenfach ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Modulprüfungen bestanden sind und insgesamt 60 CP erreicht wurden.
II.4 Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen können erbracht werden in Form von:
- längeren Hausarbeiten (in Modulen der Basisphase ca. 15 Seiten, in Modulen der Qualifizierungsphase ca. 20 Seiten; eine Standardseite entspricht ca. 1.800 Zeichen),
- kürzeren Hausarbeiten (in Modulen der Basisphase ca. 7 Seiten, in Modulen der Qualifizierungsphase ca. 12 Seiten; eine Standardseite entspricht ca. 1.800 Zeichen),
- Praktikumsberichten,
- Klausuren,
- mündlichen und schriftlichen Referaten,
- mündlichen Präsentationen.
II.5 Zusätzliche Lernformen
II.5.1 Selbststudium Lektüre (Qualifizierungsmodule BA TFM 3 und BA TFM 4)
Das durch Dozentinnen oder Dozenten angeleitete Selbststudium hat zum Ziel, die in den Modulen erworbenen Kenntnisse zu vertiefen.
II.5.2 Orientierungswoche
Die Orientierungswoche wird im Rahmen des Master TFM angeboten und steht auch den Studierenden des Bachelor TFM Nebenfach zur Teilnahme offen. Sie können in der Orientierungswoche eine Prüfungsleistung für die Wahlpflichtmodule „TFM-Praxis – Theater“, „TFM-Praxis – Film“ und „TFM-Praxis – Medien““ (BA TFM 5.1, BA TFM 5.2 und BA TFM 5.3) erbringen, indem sie an einer AG teilnehmen und die Ergebnisse ihrer Arbeit in einem Bericht oder einer Projektvorstellung in Form einer mündlichen Präsentation zusammenfassen. In der Orientierungswoche lernen die Studierenden neben Grundfragen der TFM auch fachwissenschaftliche Recherchemethoden kennen. Die Unterrichtsform in der Orientierungswoche besteht überwiegend aus angeleiteten Gruppenarbeiten.
II.6 Praktikum (Qualifizierungsmodul BA TFM 6)
Ein sechswöchiges außeruniversitäres Praktikum im Theater-, Film- oder Medienbereich, das im Block oder in einzelnen Abschnitten absolviert werden kann, ist obligatorischer Bestandteil des Studiums. Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für organisatorische und praktische Fragen ist die oder der Modulverantwortliche oder die oder der Praktikumsbeauftragte. Das Praktikum muss mit ihr oder ihm abgesprochen werden. Die Studierenden bewerben sich selbständig um eine Praktikumsstelle. Die Organisation des Praktikums wird am Ort des Praktikums durchgeführt. Zu weiteren Bestimmungen siehe die Modulbeschreibung zu Modul BA TFM 6: TFM-Praktika.
Teil III: Bachelor-Prüfung
III.1 Umfang der Bachelor-prüfung
Die Bachelor-Prüfung im Nebenfach TFM setzt sich zusammen aus den Modulprüfungen zu den Modulen BA TFM 1 „Geschichte und Grundbegriffe der Theater-, Film- und Medienwissenschaft“, BA TFM 2 „Analyse neuerer Theater-, Film- und Medienproduktion“, BA TFM 3 „Ästhetik“, BA TFM 4 „Medialität“ und BA TFM 5.1 „TFM-Praxis– Theater“, 5.2 „TFM-Praxis – Film“ oder 5.3 „TFM-Praxis – Medien“.
III.2 Berechnung der einzelnen Prüfungsleistungen für die Berechnung der Gesamtnote
In die Gesamtnote für das BA-Nebenfach TFM gehen die beste Modulprüfungsnote der Basisphase sowie sämtliche Modulprüfungsnoten der Qualifizierungsphase ein:
- wahlweise die Note für Modul BA TFM 1 „Geschichte und Grundbegriffe der Theater-, Film- und Medienwissenschaft“ oder BA TFM 2 „Analyse neuerer Theater-, Film- und Medienproduktion“,
- die Noten für die Modulprüfungen der Module BA TFM 3 „Ästhetik“, BA TFM 4 „Medialität“ sowie BA TFM 5.1 „TFM-Praxis – Theater“, 5.2 „TFM-Praxis – Film“ oder 5.3 „TFM-Praxis – Medien“.
Teil IV: Modulbeschreibungen zum Nebenfach-Studiengang TFM
Die nachfolgenden Modulbeschreibungen enthalten Angaben zu den Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul, den Inhalten und Qualifikationszielen des Moduls, zum Angebotszyklus, zur Dauer des Moduls, zu den zum Modul gehörenden Lehrveranstaltungen, zum Zeitaufwand in Semesterwochenstunden und Arbeitsaufwand in Kreditpunkten (CP) sowie zur Art der Prüfungen.
CP = Credit-Points (Kreditpunkte)
SWS = Semesterwochenstunden
TN = Teilnahmenachweis
| BA TFM 1 |
Pflichtmodul |
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| Geschichte und Grundbegriffe der Theater-, Film- und Medienwissenschaft |
8 CP / 4 SWS |
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| Inhalte: |
Das Seminar oder die Vorlesung vermittelt einen systematischen historischen Überblick über die Gegenstandsbereiche des Fachs, so zum Beispiel klassische dramatische Literatur und Aufführungspraxis des Theaters, Epochen der Mediengeschichte (Schrift und Buchdruck, audiovisuelle Medien, elektronisch-digitale Medien), des Films und des Kinos. Es behandelt basale Theorien, Methoden und Begriffe der Theater-, Film- und Medienwissenschaft.
Zum Seminar bzw. zur Vorlesung gehört als Pflichtveranstaltung ein begleitendes Tutorium, in dem die Seminar- bzw. Vorlesungsinhalte vertieft und wissenschaftliche Arbeitstechniken zur Gegenstandsanalyse eingeübt werden. |
| Kompetenzen: |
Nach Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über Grundlagenkenntnisse europäischer internationaler Theatergeschichte und können Kontinuitäten und Unterschiede in verschiedenen nationalen Theatertraditionen benennen. Sie haben einen Überblick über wichtige theatertheoretische Ansätze und können diese in Bezug zur Theaterpraxis setzen.
Die Studierenden sind in der Lage, die Gegenstandsbereiche der Filmwissenschaft zu beschreiben und zu analysieren und verfügen über grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Theorie und Geschichte des Films und des Kinos.
Nach Abschluss des Moduls kennen die Studierenden die unterschiedlichen Medien, sie können intermediale Phänomene in ihrem historischen Wandel erfassen und medienkulturelle Gegenstände im Hinblick auf Fragen der Medientheorie und -ästhetik analysieren. |
| Bemerkungen: |
| Die Veranstaltung wird wahlweise als Seminar oder als Vorlesung angeboten. |
| Angebotsturnus: |
| Beginn des Moduls im Wintersemester |
| Dauer: |
| ein Semester |
| Teilnahmevoraussetzungen: |
| keine |
| Modulbeauftragte: |
| siehe Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis (KVV) |
| Modulprüfung: |
| eine längere Hausarbeit oder eine Klausur (2 CP) zum Seminar bzw. zur Vorlesung. Die Form der Prüfung wird zu Beginn des Semesters bekanntgegeben |
| Voraussetzungen für die Vergabe der CP: |
| Bestehen der Modulprüfung und regelmäßige, aktive TN am Seminar und am Tutorium |
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| Lehrveranstaltung |
Typ |
SWS |
Semester/KP |
| 1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
Geschichte und Grundbegriffe
der Theater-, Film- und Medienwissenschaft |
S/V +
Tut
|
4 |
6+2 |
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| BA TFM 2 |
Pflichtmodul |
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| Analyse neuerer Theater-, Film- und Medienproduktion |
9 CP / 4 SWS |
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| Inhalte: |
| In diesem Modul werden übergreifende Fragestellungen und Kategorien aller drei Schwerpunkte thematisiert. Behandelt werden Narrativik, Performativität, Intermedialität und künstlerische Darstellung von Raum-Zeiterfahrung. Die Inhalte des Seminars werden in der Übung vertieft. |
| Kompetenzen: |
| Die Studierenden können nach Abschluss dieses Moduls die Zusammengehörigkeit der Bereiche Theater, Film und Medien in ihren künstlerischen Produkten erfassen und bewerten. Sie haben Anwendungsmöglichkeiten des im Studium erworbenen theoretischen Wissens im Blick auf gegenwärtige Theater-, Film- und Medienpraxis kennengelernt. |
| Bemerkungen: |
| Die Veranstaltung 1 wird wahlweise als Seminar oder als Vorlesung angeboten. |
| Angebotsturnus: |
| Sommersemester |
| Dauer: |
| ein Semester |
| Teilnahmevoraussetzungen: |
| keine |
| Modulbeauftragte: |
| siehe Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis (KVV) |
| Modulprüfung: |
| eine längere Hausarbeit (2 CP) in 1 |
| Voraussetzungen für die Vergabe der CP: |
| Bestehen der Modulprüfung und regelmäßige, aktive TN an allen Veranstaltungen |
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| Lehrveranstaltung |
Typ |
SWS |
Semester/KP |
| 1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
1 Analyse neuerer Theater-, Film-
und Medienproduktion |
S/V |
2 |
 |
4+2 |
 |
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| 2 Übung |
Ü |
2 |
 |
3 |
 |
 |
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| BA TFM 3 |
Pflichtmodul |
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| Ästhetik |
14 CP / 4 SWS |
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| Inhalte: |
| Das Modul führt in Fragestellungen theater-, film- und medienspezifischer Ästhetik, der allgemeinen ästhetischen Theorie, der Kunstphilosophie und Populärkultur ein. Es vertieft an exemplarischen Gegenständen und künstlerischen Ausdrucksformen das Verständnis für ästhetische Grundfragen. Die Studierenden erweitern ihre Kenntnisse der Seminarinhalte durch angeleitete selbständige Lektüre. |
| Kompetenzen: |
| Nach Abschluss des Moduls haben die Studierenden die Fähigkeit erworben, sich selbständig mit kunst- und wahrnehmungstheoretischen Texten auseinander zu setzen. Sie sind in Grundzügen mit der Geschichte der neueren Ästhetik vertraut und haben einzelne Fragestellungen der ästhetischen Theorie studiert. |
| Bemerkungen: |
| Eine der Lehrveranstaltungen dieses Moduls kann auch aus dem Lehrangebot der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft gewählt werden. Hierbei sind Veranstaltungen aus folgendem Modul vorgesehen: Qualifikationsmodul 3: Ästhetik, Hermeneutik, Sprachtheorie. Eine in der AVL bestandene Prüfung wird als Modulprüfung in diesem Modul BA TFM 3 anerkannt. Ebenso wird ein dort gelieferter Leistungsnachweis anerkannt. Näheres zur Anerkennung regelt § 20 der Rahmenordnung für Bachelor-Studiengänge des Fachbereichs 10. |
| Angebotsturnus: |
| Wintersemester |
| Dauer: |
| ein Semester |
| Teilnahmevoraussetzungen: |
| keine |
| Arbeitsaufwand: |
| Für das Selbststudium Lektüre sind 90 Stunden vorgesehen. |
| Modulbeauftragte: |
| siehe Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis (KVV) |
| Modulprüfung: |
| eine längere Hausarbeit (2 CP) in 1 |
| Voraussetzungen für die Vergabe der CP: |
| regelmäßige, aktive TN in Veranstaltungen 1 und 2, Bestehen der Modulprüfung sowie in 2 ein Referat/ eine kürzere Hausarbeit (1 CP) als Leistungsnachweis. Das Referat kann nach Wahl des Studierenden mündlich oder schriftlich verfasst sein. |
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| Lehrveranstaltung |
Typ |
SWS |
Semester/KP |
| 1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
| 1 Theorie der Ästhetik |
S |
2 |
 |
 |
4+2 |
 |
 |
 |
2 Einzelfragestellungen im
Bereich der Ästhetik |
S |
2 |
 |
 |
4+1 |
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 |
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| 3 Selbststudium Lektüre |
- |
- |
 |
 |
3 |
 |
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|
 |
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| BA TFM 4 |
Pflichtmodul |
 |
 |
| Medialität |
13 CP / 4 SWS |
|
 |
| Inhalte: |
| In diesem Modul werden Aspekte der Medialität in Prozessen symbolisch vermittelter Kommunikation erörtert. Es werden darüber hinaus Methoden der Gegenstandsanalyse vermittelt. Mediale Phänomene werden im Hinblick auf ihre globale Verflechtung, ihre technisch-ökonomischen Produktionsbedingungen und ihre kulturellen Prämissen untersucht. Die Studierenden vertiefen und erweitern die Seminarinhalte durch angeleitete selbständige Lektüre. |
| Kompetenzen: |
| Die Studierenden sind nach Abschluss dieses Moduls in der Lage, die Begriffe Medium und (Inter)Medialität eigenständig zu handhaben und analytisch auf Gegenstände anzuwenden. Sie verfügen darüber hinaus über Kenntnisse der Ausdifferenzierung von Einzelmedien und der technisch-ökonomischen Bedingungen medialer Systeme. |
| Bemerkungen: |
| Eine der Lehrveranstaltungen dieses Moduls kann auch aus dem Lehrangebot der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft gewählt werden. Hierbei sind Veranstaltungen aus folgendem Modul vorgesehen: Qualifikationsmodul 2: Vergleichende Literaturwissenschaft. Eine in der AVL bestandene Prüfung wird als Modulprüfung in diesem Modul BA TFM 4 anerkannt. Näheres zur Anerkennung regelt § 20 der Rahmenordnung für Bachelor-Studiengänge des Fachbereichs 10. |
| Angebotsturnus: |
| Sommersemester |
| Dauer: |
| ein Semester |
| Teilnahmevoraussetzungen: |
| keine |
| Modulbeauftragte: |
| siehe Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis (KVV) |
| Modulprüfung: |
| eine längere Hausarbeit (2 CP) in 1 |
| Voraussetzungen für die Vergabe der CP: |
| regelmäßige, aktive TN zu 1 und 2, Bestehen der Modulprüfung |
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| Lehrveranstaltung |
Typ |
SWS |
Semester/KP |
| 1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
| 1 Medium und Intermedialität |
S |
2 |
 |
 |
 |
 |
4+2 |
 |
| 2 Methoden der Gegenstandsanalyse und Positionen der Medienkritik |
S |
2 |
 |
 |
 |
 |
4 |
 |
| 3 Selbststudium Lektüre |
- |
- |
 |
 |
 |
 |
3 |
 |
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
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| BA TFM 6 |
Pflichtmodul |
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| TFM-Praktika |
8 CP / 6 SWS |
|
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| Inhalte: |
In diesem Modul wird ein Praktikum im Umfang von mindestens sechs Wochen absolviert, das in Absprache mit der/dem Modulbeauftragten oder der/dem Praktikumsbeauftragten in einer kulturellen oder künstlerischen Institution gewählt werden soll. Das Praktikum kann ebenfalls in einer hochschulinternen kulturellen oder künstlerischen Initiative gemacht werden, z.B. beim studentischen Kino, Festivals oder beim Asta-Kulturreferat. Die Studierenden bewerben sich selbständig um eine Praktikumsstelle. Die Organisation des Praktikums wird am Ort des Praktikums selbst durchgeführt. Das Praktikum soll Einblicke in den Verantwortungsbereich eines Berufsfeldes und dessen Zusammenspiel mit anderen Abteilungen einer Institution geben. Mögliche Formen des Praktikums sind Hospitanz/Assistenz bei einer Theater- bzw. einer Film- oder Fernsehproduktion, in Institutionen der Kulturverwaltung oder -förderung und in Projekten im Theater-, Film- oder Medienbereich. Zum Praktikum gehört die Abfassung eines Praktikumsberichts. |
| Kompetenzen: |
| Im Praktikum erweitern die Studierenden ihre Kenntnisse über das Studium hinaus. Sie können die neugewonnenen Sichtweisen auf die Theater-, Film- und Medienpraxis reflektieren und sie in Bezug zu theoretischen Studieninhalten setzen. Sie erwerben neue Qualifikationen, die sie in ihre akademische Ausbildung einbringen können. |
| Bemerkungen: |
| Die Praktikumsbetreuerin oder der Praktikumsbetreuer kann zur Beratung, z. B. bei der Wahl eines Praktikumsplatzes oder bei der Erstellung des Praktikumsberichts, aufgesucht werden. |
| Angebotsturnus: |
| Winter- oder Sommersemester bzw. vorlesungsfreie Zeit |
| Dauer: |
| ein Semester |
| Teilnahmevoraussetzungen: |
| keine |
| Modulbeauftragte: |
| siehe Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis (KVV) |
| Modulprüfung: |
| keine |
| Voraussetzungen für die Vergabe der CP: |
| erfolgreiches Absolvieren des Praktikums, ein Nachweis der Praktikumsstelle sowie das Verfassen eines Praktikumsberichts von ca. 8 Seiten (2 CP) |
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| Lehrveranstaltung |
Typ |
SWS |
Semester/KP |
| 1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
| 1 Berufspraktikum |
P/S |
6 |
 |
 |
 |
 |
6+2 |
|
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Teil V: Studienverlaufsplan
Der Studienverlaufsplan ist ein Vorschlag für die Organisation des Studiums in der Regelstudienzeit. Es ist auch eine individuelle Studienplanung möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Studienfachberatung (siehe Hinweis im KVV).
| Semester |
Phase/ Module |
SWS |
CP |
| 1.-2. Semester |
Basismodule
BA TFM 1 und BA TFM 2 |
8 SWS |
17 CP |
| 3.-4. Semester |
Qualifizierungsmodule
BA TFM 3 und BA TFM 5.1/2/3 |
8 SWS |
22 CP |
| 5.-6. Semester |
Qualifizierungsmodule
BA TFM 4 und BA TFM 6 |
12 SWS |
21 CP |
| Summe |
28 SWS |
60 CP |
|
| Semester |
Veranstaltung |
SWS |
CP |
Summe SWS/CP |
| Basisphase: 2 Module |
| 1. Semester |
Geschichte und Grundbegriffe der
Theater-, Film- und Medienwissenschaft |
4 SWS |
6+2 CP |
4 SWS / 8 CP |
| 2. Semester |
Analyse neuerer Theater-,
Film- und Medienproduktionen |
2 SWS |
4+2 CP |
4 SWS / 9 CP |
| Übung |
2 SWS |
3 CP |
| Qualifizierungsphase: 4 Module |
| 3. Semester |
Theorie der
Ästhetik |
2 SWS |
4+2 CP |
4 SWS / 14 CP |
Einzelfragestellungen im
Bereich der Ästhetik |
2 SWS |
4+1 CP |
Selbststudium
Lektüre |
- |
3 CP |
| 4. Semester |
Szenisches Projekt bzw. Theater-AG oder |
6 SWS |
6+2 CP |
6 SWS / 8 CP |
Archiv oder Programmierung bzw. Film- AG
oder |
6 SWS |
6+2 CP |
Installation bzw.
Medien-AG |
6 SWS |
6+2 CP |
| 5. Semester |
Medium und
Intermedialität |
2 SWS |
4+2 CP |
4 SWS / 13 CP |
Methoden der Gegenstandsanalyse
und Positionen der Medienkritik |
2 SWS |
4 CP |
Selbststudium
Lektüre |
- |
3 CP |
| 5. oder 6. Semester |
Berufspraktikum |
6 SWS |
6+2 CP |
6 SWS / 8 CP |
| Summe |
28 SWS |
- |
60 CP |
|
|