XI. Schlussbestimmungen
§ 42 In-Kraft-Treten; Übergangsbestimmungen; Wechsel in Bachelorstudiengänge
(1) Diese Ordnung tritt nach Genehmigung durch das Präsidium der Goethe-Universität am Tage nach ihrer Veröffentlichung im UniReport aktuell der Goethe-Universität in Kraft. Der Magisterhauptfach-Studiengang Katholische Theologie wird zum WS 2009/10 eingestellt. Mit der Einstellung des Magisterhauptfach-Studiengangs treten die in der Ordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines Magister Artium/einer Magistra Artium der Goethe-Universität vom 12.1.1994 in der jeweils gültigen Fassung enthaltenen fachspezifischen Bestimmungen für das Magisterhauptfach Katholische Theologie sowie die Studienordnung für das Magisterhauptfach Katholische Theologie außer Kraft.
(2) Studierende, die ihr Studium im Magisterhauptfach Katholische Theologie vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung an der Goethe-Universität begonnen haben, können das Studium fortsetzen. Sie müssen die Magisterprüfung mit dem Hauptfach Katholische Theologie innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich vier Semester, d.h. bis zum 30.09.2015, abgelegt haben. Danach werden im Magisterhauptfach Katholische Theologie keine Prüfungen mehr durchgeführt. Teilzeitstudierende müssen ihre Studien- und Prüfungsplanung auf den in Satz 1 genannten Termin ausrichten. Über darüber hinausgehende Härtefälle entscheidet der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
(3) Studierende, die ihr Studium im Magisterhauptfach Katholische Theologie vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung an der Goethe-Universität begonnen haben, können in den Bachelorstudiengang Katholische Theologie wechseln. Wurde bereits die Zwischenprüfung abgelegt, so darf diese nicht endgültig nicht bestanden sein. Studienleistungen in einzelnen Lehrveranstaltungen werden von der Studiendekanin oder dem Studiendekan auf Gleichwertigkeit und Gleichartigkeit überprüft, im positiven Fall nach Maßgabe des Anhangs anerkannt und nachträglich mit CP versehen werden. Modulprüfungen müssen ggf. nachträglich abgelegt werden.
(4) Studierende, die ihr Studium im Bachelorstudiengang Katholische Theologie vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Ordnung begonnen haben, können ihr Studium nach der alten Ordnung abschließen. Sie können aber auch zur vorliegenden Ordnung übertreten. Dazu bedarf es einer schriftlichen Erklärung.
|