Nebenfach Staatsanzeiger 47/1996 S. 3762 ff (ab SS 1997)
Der Magisterstudiengang wird ab dem WS 2010/2011 vom B.A. Judaistik abgelöst. Studierende, die bis spätestens SS 2010 das Studium aufgenommen haben, müssen das Magisterstudium bis 30.09.2018 abschliessen (Anmeldung spätestens Juli 2017).
Sprachanforderungen:
Englisch, Französisch oder Lateinkenntnisse. In Ausnahmefällen kann der FachbereichsAusschuss
für Magisterprüfungen andere Sprachkenntnisse genehmigen.
Semesterbeginn:
in der Regeln nur im Wintersemester
Ausgeschlossene Fächerkombinationen:
Keine
Leistungs- und Teilnahmenachweise:
Vorbereitungsstufe (2 Semester):
Hebräisch
I und II (jeweils 6 SWS), Abschluss Hebraicum
Aramäisch
I (2 SWS)
Grundstudium:
1
SKS Modernhebräische Lektüre I + II
2
PS (wobei einer der Scheine im Bereich Antike/Rabbinisches
Judentum, der zweite in einem anderen Teilbereich der
Judaistik erworben werden muss)
2 HS (wobei einer der Scheine im Bereich Antike/Rabbinisches
Judentum, der zweite in einem anderen Teilbereich der
Judaistik erworben werden muss)
1
T Studienberatung zu Beginn des Grundstudiums
1
T Studienberatung vor der Meldung zur Magisterprüfung
Teilnahmescheine
über die besuchten verpflichtenden Veranstaltungen
gem. StudO (24 SWS)
je ein Pro- und ein Hauptseminarschein müssen auf
Hausarbeiten basieren.
Letzte Änderung:
07.06.10 14:17
TOP MAGISTER 1994 FAQ's
Vorprüfung:
Wann soll die Vorprüfung erfolgen?
Auf jeden Fall vor der Anmel-
dung! Am besten ca. 1 Semester vor der Anmeldung, damit eventuell noch ausstehende Scheine im folgenden Semester erbracht werden können. Bei der Vorprüfung müssen nicht alle Voraussetzungen ... mehr lesen
Magisterprüfung: Welche Prüfungsteile muss ich absolvieren?
Die Magisterarbeit ist die Zu-
lassungsarbeit, d.h. der erste Teil der Prüfung (Bearbeitungs-
zeit 6 Monate). In jedem Fach ist danach jeweils eine 4-stündige Klausur zu schreiben, die münd-
liche Prüfung dauert im Haupt-
fach ... mehr lesen