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Studienordnung - Religionswissenschaft und Religionsgeschichte (Islamische Religionswissenschaft)
Hauptfach Staatsanzeiger Nr. 9/2005, S. 874 (ab SS 2005)
Der Magisterstudiengang wird ab dem WS 2008/2009 vom B.A. Religionswissenschaft abgelöst. Studierende, die bis spätestens SS 2008 das Studium aufgenommen haben, müssen das Magisterstudium bis 30.09.2014 abschliessen (Anmeldung spätestens Juli 2013).

Sprachanforderungen:
Koranarabisch (Koranarabischprüfung am FB 06 – 2-stündige Klausur und 20-minuütige mündl.Prüfung - oder äquivalent an anderen Institutionen oder Arabicum)

Semesterwochenstunden:
72 Semesterwochenstunden (jeweils 32 SWS im Grund- und Hauptstudium und
8 SWS freies Studium

Vorgeschriebene und ausgeschlossene Fächerkombinationen:
Islamische Religionswissenschaft muss mit der Studienrichtung Jüdisch-Christliche Religionswissenschaft als Haupt- oder Nebenfach kombiniert werden. Islamische Religionswissenschaft kann nicht mit der Studienrichtung Vergleichende Religionswissenschaft studiert werden.

Besonderheiten:
Diese Studienrichtung wird nur im FB 6 angeboten.

Leistungs- und Teilnahmenachweise:

Grundstudium:

 
1 PS Koranwissenschaft
1 PS Hadithwissenschaft
1 PS Grundlagen des Islam
1 PS Islamisches Recht
zu jedem der 4 Proseminare ist je ein Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme zu erbringen. Einer der Leistungsnachweise muss benotet sein.

1 Teilnahmeschein Ü Praxisprojekt Religion
9 TN aus 9 Vorlesungen ( Koranwissenschaft I und II, Hadithwissenschaft, Grundlagen des Islam, Islamisches Recht, Geschichte des Islam, Religionssoziologie des Islam, Religiöse Richtungen im Islam, Islam im interreligiösen Dialog)

Die Zwischenprüfung ist eine Kompaktprüfung und besteht aus einem mindestens
30-minütigen Prüfungsgespräch. Eine obligatorische Studienberatung erfolgt im
Anschluss an das Prüfungsgespräch.

Hauptstudium:

 
a) HS Koranwissenschaft
b) HS Hadithwissenschaft
c) HS Islamische Glaubenslehre (einschl. Islamische Richtungen)
d) HS Islamisches Recht
e) HS Geschichte des Islam
f) HS Religionssoziologie des Islam in Europa
g) HS Islam im interreligiösen Dialog
h) HS Islamische Philosophie und Ethik

3 TN, 4 LN über erfolgreiche Teilnahme, 1 LN mit Benotung. Nachweise sind aus allen Bereichen a) – h) nachzuweisen. Die TN können nur in den Bereichen d) – h) erworben werden.

1 Leistungsschein im fachbezogenen Schwerpunkt (erfolgreiche Teilnahme)
1 Leistungsschein mit Benotung im fachbezogenen Schwerpunkt


Darüber hinaus sind weitere 2 Teilnahmescheine aus der Vorlesung bzw. dem Seminar vorzulegen.

 

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Letzte Änderung: 07.06.10 14:16 Diese Seite drucken
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