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Studienordnung - Romanistik
Nebenfach Staatsanzeiger Nr. 41/ 1999 S. 3053ff (ab SS 2000)
Der Magisterstudiengang wird ab dem WS 2010/2011 vom B.A. Romanistik abgelöst. Studierende, die bis spätestens SS 2010 das Studium aufgenommen haben, müssen das Magisterstudium bis 31.03.2018 abschliessen (Anmeldung spätestens Februar 2017).
Schwerpunkte:

Französische Literatur, Sprache und Kultur
Frankophoniestudien
Italienische Literatur, Sprache und Kultur
Hispanische Literaturen, Sprachen und Kulturen
Lateinamerikastudien
Rumänische Literatur, Sprache und Kultur
Romanische Sprachwissenschaft

Vorgeschriebene Schwerpunktkombinationen:
Wird Romanistik als Nebenfach studiert so muss ein Schwerpunkt gewählt werden.

Semesterwochenstunden:
33 - 34 SWS (17-18 SWS im Grundstudium, 16 SWS im Hauptstudium) und 4 SWS freies Studium

Leistungs- und Teilnahmenachweise:

Grundstudium:

 
1 Propädeutikum: Literaturwissenschaft/Text- und Medienwissenschaft oder Sprachwissenschaft/Linguistik
2 Proseminare: Literaturwissenschaft/Text- und Medienwissenschaft und Sprachwissenschaft/Linguistik
  davon soll eines eine Einführungsveranstaltung sein
obligatorische Studienberatung zum Abschluss des Grundstudiums

Wird Romanistik im Nebenfach mit Romanistik im Hauptfach kombiniert, wird das Propädeutikum, das im Nebenfach zu absolvieren wäre, durch ein weiteres Proseminar/ ein Einführung ersetzt.

Sprachpraxis:
1 sprachpraktische Veranstaltung Stufe II mündlich
1 sprachpraktische Veranstaltung Stufe II schriftlich

Sollte in einem Schwerpunkt eine Veranstaltung der Stufe II nicht angeboten werden, kann sie durch eine andere sprachpraktische Übung derselben Sprache ersetzt werden. Sprachpraktische Veranstaltungen können gegebenenfalls auch erst im Hauptstudium absolviert werden.

Hauptstudium:

 
2 Seminare im Schwerpunkt

Mindestens einer der Leistungsnachweise des Nebenfaches muss durch eine Hausarbeit erworben sein.

Sprachpraxis:
1 sprachpraktische Veranstaltung Stufe III mündlich
1 sprachpraktische Veranstaltung Stufe III schriftlich

Sollte in einem Schwerpunkt eine Veranstaltung der Stufe III nicht angeboten werden, kann sie durch eine andere sprachpraktische Übung derselben Sprache ersetzt werden.

Magisterprüfung:
Die fremdsprachliche Kompetenz ist entweder in der mündlichen oder in der schriftlichen Prüfung nachzuweisen.

 

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Letzte Änderung: 07.06.10 14:16 Diese Seite drucken
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