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| Studienordnung - Romanistik |
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| Nebenfach Staatsanzeiger Nr. 41/ 1999 S. 3053ff (ab SS 2000) |
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| Der Magisterstudiengang wird ab dem WS 2010/2011 vom B.A. Romanistik abgelöst. Studierende, die bis spätestens SS 2010 das Studium aufgenommen haben, müssen das Magisterstudium bis 31.03.2018 abschliessen (Anmeldung spätestens Februar 2017). |
Schwerpunkte:
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Französische Literatur, Sprache und Kultur |
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Frankophoniestudien |
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Italienische Literatur, Sprache und Kultur |
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Hispanische Literaturen, Sprachen und Kulturen |
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Lateinamerikastudien |
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Rumänische Literatur, Sprache und Kultur |
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Romanische Sprachwissenschaft |
Vorgeschriebene Schwerpunktkombinationen: |
Wird
Romanistik als Nebenfach studiert so muss ein Schwerpunkt
gewählt werden.
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Semesterwochenstunden:
33 - 34 SWS (17-18 SWS im Grundstudium, 16 SWS
im Hauptstudium) und 4 SWS freies Studium
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Leistungs- und Teilnahmenachweise:
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Grundstudium:
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1 Propädeutikum: Literaturwissenschaft/Text- und Medienwissenschaft oder
Sprachwissenschaft/Linguistik |
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2 Proseminare: Literaturwissenschaft/Text- und Medienwissenschaft und
Sprachwissenschaft/Linguistik |
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davon soll eines eine Einführungsveranstaltung sein |
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obligatorische Studienberatung zum Abschluss des Grundstudiums |
Wird Romanistik im Nebenfach mit Romanistik im Hauptfach
kombiniert, wird das Propädeutikum, das im Nebenfach
zu absolvieren wäre, durch ein weiteres Proseminar/
ein Einführung ersetzt.
Sprachpraxis: |
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1 sprachpraktische Veranstaltung Stufe II mündlich |
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1 sprachpraktische Veranstaltung Stufe II schriftlich |
Sollte in einem Schwerpunkt eine Veranstaltung der
Stufe II nicht angeboten werden, kann sie durch
eine andere sprachpraktische Übung derselben Sprache
ersetzt werden. Sprachpraktische Veranstaltungen
können gegebenenfalls auch erst im Hauptstudium
absolviert werden. |
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Hauptstudium:
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2 Seminare im Schwerpunkt |
Mindestens einer der Leistungsnachweise des Nebenfaches
muss durch eine Hausarbeit erworben sein.
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| Sprachpraxis: |
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1 sprachpraktische Veranstaltung Stufe III mündlich |
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1 sprachpraktische Veranstaltung Stufe III schriftlich |
Sollte in einem Schwerpunkt eine Veranstaltung der
Stufe III nicht angeboten werden, kann sie durch
eine andere sprachpraktische Übung derselben Sprache
ersetzt werden.
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| Magisterprüfung: |
| Die
fremdsprachliche Kompetenz ist entweder in der mündlichen
oder in der schriftlichen Prüfung nachzuweisen. |
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| Letzte Änderung:
07.06.10 14:16 |
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