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Studienordnung - Skandinavistik
Nebenfach Staatsanzeiger 39/1995 S. 3144 ff (ab WS 1995/96)
Der Magisterstudiengang wird ab dem WS 2010/2011 vom B.A. Skandinavistik abgelöst. Studierende, die bis spätestens SS 2010 das Studium aufgenommen haben, müssen das Magisterstudium bis 31.03.2018 abschliessen (Anmeldung spätestens Februar 2017).
Sprachanforderungen:
Englisch und eine andere nicht-skandinavische Sprache

Semesterwochenstunden:
32 Semesterwochenstunden und 4 SWS Studium freier Wahl (16 SWS und 2 SWS freies Studium im Grundstudium; 16 SWS und 2 SWS freies Studium im Hauptstudium)

Vorgeschriebene Studienschwerpunkte:

Das Studium der Skandinavistik im Nebenfach erstreckt sich auf einen der zwei Studienschwerpunkte:
Neuere Skandinavistik

Leistungs- und Teilnahmenachweise:


Aufgrund des begrenzten Lehrangebots können Studierende in der Grundstudienphase auch an Lehrveranstaltungen der Hauptsstudienphase (Hauptseminaren) teilnehmen und Leistungsnachweise erwerben; diese werden als Leistungsnachweise des Grundstudiums
(Proseminar-Scheine) gewertet. Umgekehrt können Studierende der Hauptstudienphase auch in Veranstaltungen des Grundstudiums Leistungsnachweise für die Hauptstudienphase erwerben, sofern die qualifizierte Einzelleistung, die sie erbringen, dem für die
Hauptsstudienphase geforderten Niveau entsprechen (Hauptseminar-Schein-Niveau).

Grundstudium:

 
Schwerpunkt Germanische Philologie/ Ältere Skandinavistik

1 PS Einführung in die Sprachwissenschaft (Altnordisch, oder Gotisch oder andere altgermanische Sprachen)
1 PS Textanalyse oder kulturwissenschaftlicher Gegenstand der Germanischen Philologie/ Älteren Skandinavistik

Mindestens einer der Leistungsnachweise muss die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit bescheinigen.

1 Lektoren-Sprachkurs-Schein (LI)

Schwerpunkt Neuere Skandinavistik

1 PS Einführung in die Literaturwissenschaft/ Neuere Skandinavistik
1 PS Neuere Skandinavistik

Mindestens einer der Leistungsnachweise muss die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit bescheinigen.

1 Lektoren-Sprachkursschein L II (als Abschluss der Kurse I-II)

Skandinavische Sprachkenntnisse im Sinne dieser Studienordnung sind Kenntnisse der Sprachen Dänisch, Norwegisch, Schwedisch, Faröisch und Isländisch. Die Wahl der Sprachen Faröisch und Isländisch als Schwerpunktsprachen ist nur per Antrag bei der Philosophischen Promotionskommission möglich und bedarf der Befürwortung durch einen Hochschullehrer/eine Hochschullehrerin.

In beiden Schwerpunkten wird das Grundstudium mit einer obligatorischen Studienberatung abgeschlossen

Hauptstudium:

 
Schwerpunkt Germanische Philologie/ Ältere Skandinavistik

2 HS in Germanische Philologie/ Ältere Skandinavistik

Mindestens einer dieser Leistungsnachweise muss die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit bescheinigen.

Schwerpunkt Neuere Skandinavistik

2 HS in Neuere Skandinavistik

Mindestens einer dieser Leistungsnachweise muss die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit bescheinigen.

1 Lektoren-Übungsschein L1/IV

 

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Letzte Änderung: 07.06.10 14:16 Diese Seite drucken
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