Anmeldeinformationen stehen Ihnen für die folgenden Fächer zur Verfügung:
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| Afrikanistik |
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Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt bei der Philosophischen Promotionskommission. Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Masterprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Empirische Sprachwissenschaften |
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Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt bei der Philosophischen Promotionskommission. Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Masterprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Japanologie |
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Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt bei der Philosophischen Promotionskommission. Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Masterprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Judaistik |
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Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt bei der Philosophischen Promotionskommission. Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Masterprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Kognitive Linguistik |
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Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Masterprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis 1 Werktag vor dem Prüfungstermin schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie |
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Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt bei der Philosophischen Promotionskommission. Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Masterprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Modern East Asia Studies (MEAS) |
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Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt bei der Philosophischen Promotionskommission. Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Masterprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Sinologie |
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Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt bei der Philosophischen Promotionskommission. Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsleistungen erfolgen bei den jeweiligen Prüfern. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Masterprüfung vorliegt.
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin schriftlich (auch per E-Mail) bei der Philosophischen Promotionskommission angezeigt werden.
Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf dem Attest ist zu vermerken: Matrikelnummer, Studiengang sowie Bezeichnung der nicht angetretenen Prüfung(en). |
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| Sports Medicine / Excersise Physiology |
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Spätestens zwei Wochen vor der 1. Prüfungsleistung im Studiengang erfolgt die Anmeldung zur Masterprüfung bei Philosophischen Promotionskommission. Sollen Studien- und Prüfungsleistungen für den Studiengang anerkannt werden, sind diese Nachweise zur Anmeldung mitzubringen. Das ausgefüllte Anmeldeformular kann auch mit der Post geschickt werden.
Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungen erfolgt am Sportinstitut bei Frau Jablonski IfS, Hauptgebäude Raum 10. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine Zulassung zur Masterprüfung vorliegt. Ein Rücktritt von der Anmeldung zur einzelnen Prüfungsleistung kann bis zu dem angegebenen Rücktrittstermin durch Austragen in der Liste bei Frau Jablonski erfolgen. Bei Nichterscheinen am Klausurtag bzw. Nichtabgabe der Hausarbeit am vereinbartenTermin gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich schriftlich bei der Philosophischen Promotionskommission oder bei Frau Jablonski glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. |
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