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X: Fachspezifische Anhänge - Masterstudiengang Empirische Sprachwissenschaft
Abkürzungen:
ES: Empirische Sprachwissenschaft
P: Pflichtmodul
WP: Wahlpflichtmodul
K: Kurs
Kq: Kolloquium
Pr: Praktikum
PS: Proseminar
S: Seminar
Ü: Übung
V: Vorlesung
SWS: Semesterwochenstunden
CP: Credit Points
KVV: Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis
S.: Seiten
Min.: Minuten
Mit einem + gekennzeichnete Zusätze zu den CP-Angaben in den Modulbeschreibungen betreffen den für die Modulprüfungen erforderlichen Aufwand. Die Workloadberechnung summiert Präsenzzeiten, Vor- und Nachbereitungszeiten sowie den Zeitaufwand für Prüfungen je Lehrveranstaltung.
I. Allgemeines
Der Masterstudiengang Empirische Sprachwissenschaft vermittelt und vertieft Fachkenntnisse und Methoden, die erforderlich sind, um natürliche menschliche Sprachen mit empirischen Verfahren zu erforschen und zu analysieren. Er befasst sich mit heutigen und älteren Sprachen der Menschheit mit dem Ziel, sowohl spezifische, diese Sprachen betreffende, als auch allgemeine Aspekte von Sprache und Sprechen zu beschreiben, typologisch und historisch-genetisch zu klassifizieren und zu erklären. Die Erforschung der Sprachen umfasst dabei sowohl deren Verwendung als „gesprochene Sprachen“ in alltäglichen Kommunikationsprozessen als auch schriftliche Ausprägungsformen natürlicher Sprachen aller Arten, wobei die mit den Sprachen verbundenen literarischen Traditionen, ihre historisch-gesellschaftlichen Verwendungsbedingungen oder andere mit ihrem Gebrauch verknüpfte Phänomene berücksichtigt und thematisiert werden.
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II. Ziele des Masterstudiengangs und Zweck der Masterprüfung
Ziel des stark forschungsorientierten Masterstudiengangs ist es, die Studierenden zu selbständiger Forschung in verschiedenen Bereichen der empiriegestützten Sprachwissenschaft zu befähigen. Zu diesem Zweck verbindet er eine tiefgehende Ausbildung in verschiedenen europäischen und außereuropäischen Fremdsprachen mit den theoretischen Grundlagen und Techniken der linguistischen Analyse und Beschreibung von Sprachen und sprachlichen Äußerungsformen und setzt diese Verfahren mit damit zusammenhängenden Tätigkeitsfeldern der sprachwissenschaftlichen Forschung in Beziehung. Durch die Masterprüfung, die eine umfangreiche schriftliche Hausarbeit (Master-Thesis) einschließt, werden die Studierenden systematisch auf eine weiterführende wissenschaftliche Tätigkeit im jeweils gewählten Schwerpunkt vorbereitet.
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III. Aufbau des Studiums
1. Der Masterstudiengang umfasst neben einem allgemeinen Pflichtbereich die folgenden Schwerpunkte, von denen einer bei der Beantragung der Zulassung zum Studium zu wählen ist:
A) Afrikanische Sprachwissenschaften
B) Indogermanische Sprachwissenschaft
C) Kaukasische Sprachwissenschaft
D) Phonetik und Phonologie
E) Altaische Linguistik
F) Sprachen und Kulturen Südostasiens
G) Alteurasische Sprachen
Für jeden der Schwerpunkte setzt der Fachbereich Sprach- und Kulturwissenschaften eine Koordinatorin oder einen Koordinator ein.
2. Die im Rahmen des Masterstudiengangs zu erwerbenden CP verteilen sich wie folgt:
Allgemeiner Pflichtbereich 30 CP
Schwerpunkt-Module 60 CP
Mastermodul 30 CP
Die einzelnen Module des allgemeinen Pflichtbereichs und der Schwerpunkte sind den folgenden Aufstellungen zu entnehmen. Das tatsächliche Angebot in den Wahlpflicht-bereichen wird für jeweils ein Studienjahr festgelegt und bekanntgegeben.
3. Das Studium kann in der Regel nur im Wintersemester aufgenommen werden.
4. Ein begonnenes Wahlpflichtmodul kann durch ein alternatives Wahlpflichtmodul ersetzt werden, wenn sich der oder die Studierende noch nicht zur Prüfungsleistung für das begonnene Wahlpflichtmodul angemeldet hat.
IV. Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang
1. Die Zulassung zum Studiengang ist beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Sie setzt den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs Empirische Sprachwissenschaft mit dem entsprechenden Schwerpunkt oder eines vergleichbaren Bachelorstudiengangs voraus. Über die Vergleichbarkeit entscheidet der Prüfungsausschuss. Mit dem Antrag auf Zulassung ist eine Exposé einzureichen, das Inhalt und Ziele des beabsichtigten Masterstudiums umreißt.
2. Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt eine Mindestnote von 3,0 des Bachelorabschlusses voraus, sofern nicht für den betreffenden Schwerpunkt eine andere Regelung vorgesehen ist. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der Koordinatorin bzw. dem Koordinator des betreffenden Schwerpunkts unter Berücksichtigung des Exposés.
V. Zulassung zur Masterprüfung
Die Zulassung zur Masterprüfung setzt Englischkenntnisse voraus, die nachgewiesen werden können durch:
a) das Abiturzeugnis oder
b) entsprechende Oberstufenzeugnisse, wobei die Benotung nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte sein darf, oder
c) Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, wobei mindestens 120 Stunden Unterricht nachzuweisen sind, oder
d) Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen über Sprachkenntnisse, die durch Auslandsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder im Selbststudium erworben wurden, oder
e) Zertifikate über einen anderen vom Prüfungsausschuss des FB 9 als gleichwertig anerkannten Nachweis.
Weitere, spezifische Voraussetzungen der einzelnen Schwerpunkte sind im folgenden unter den jeweiligen Schwerpunkten aufgeführt.
VI. Masterarbeit
Die Zulassung zur Masterarbeit kann beantragt werden, wenn Module im Umfang von mindestens 75 CP erfolgreich abgeschlossen worden sind. Die Masterarbeit wird innerhalb eines Zeitraumes von 18 Wochen angefertigt und ergibt eine Leistung von 30 CP, sofern nicht für die einzelnen Schwerpunkte anderes geregelt ist.
VII. Bewertung der Prüfungsleistung
Das Gesamturteil "mit Auszeichnung bestanden" wird erteilt, wenn sämtliche Prüfungsleistungen mit „sehr gut“ (1,0) bewertet sind.
VIII. Module des Allgemeinen Pflichtbereichs
Pflichtmodul ES-M A1: Empirische Sprachwissenschaft – Aufbaumodul, 12 CP
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Pflichtmodul ES-M A2: Wissenschaftliche Praxis, 12 CP
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Pflichtmodul ES-M A3: Softskills, 6 CP
Pflichtmodul ES-M A4: Master-Thesis, 30 CP
IX. Module der Schwerpunkte
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