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X: Fachspezifische Anhänge - Masterstudiengang Sinologie (ab WS 2011/12)
Fachspezifische Bestimmungen des Masterstudiengangs Sinologie als „Ein-Fach-Master“ am Fachbereich Sprach- und Kulturwissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main – 3.5.2011
I. Allgemeines
Die Ordnung für die Masterstudiengänge des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 21.05.2008 ist in der jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser fachspezifischen Bestimmungen. Diese regeln insbesondere die Ziele und den Aufbau des Studiengangs, die Zulassung zur Masterprüfung und zur Masterarbeit und die Beschreibung der Module im Masterstudiengang Sinologie.
II. Ziele des Masterstudiengangs und Zweck der Masterprüfung
(1) Der konsekutive Masterstudiengang Sinologie vertieft und ergänzt in sinologischen, china- oder ostasienwissenschaftlichen Bachelorstudiengängen im Umfang von 240 CP erworbene Vorkenntnisse, wobei auf das chinawissenschaftliche Fach mindestens 150 CP entfallen müssen. Der Studiengang ist stark forschungsorientiert und bereitet auf eine Tätigkeit im Bereich wissenschaftlicher Chinaforschung und Lehre oder auf andere chinabezogene Tätigkeiten, die eine wissenschaftliche Qualifikation erfordern, vor und vertieft die fachliche und sprachliche Chinakompetenz der Studierenden. Er umfasst insbesondere die Vermittlung folgender Fachkenntnisse, Methoden und Fähigkeiten:
- vertiefte Lesefähigkeit in Texten der modernen und vormodernen Schriftsprache sowie Souveränität in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation mit Chinesen,
- vertiefte Kenntnisse der historischen und kulturellen Grundlagen der chinesischen Zivilisation und der gesellschaftlichen Strukturen Chinas,
- den reflektierten Umgang mit chinabezogenen Daten, Quellen, Texten und Methoden,
- Vertrautheit mit wissenschaftlichen Methoden der sinologischen Forschung einschließlich empirischer Chinaforschung, - Vertrautheit mit dem Wissenschaftsbetrieb in China.
Es werden darüber hinaus Fachkenntnisse in zwei Schwerpunktbereichen vermittelt, die aus den folgenden Wahlpflichtmodulen zu wählen sind:
- Chinesische Wissenskulturen
- Chinesische Kommunikation und Sprachkultur
- Chinabezogene Sozialwissenschaften
(2) Das Studium qualifiziert für ein breites berufliches Spektrum. Es bereitet auf chinabezogene akademische Tätigkeiten in Bereichen wie den folgenden vor:
- wissenschaftliche Forschung und Lehre,
- Wissenschafts- und Kulturaustausch/-management,
- Verlage, Medien, Journalismus,
- Politik: diplomatischer Dienst, Ministerien, Parteien,
- Wirtschaft: Industrie u. Handel, Außenwirtsch., Banken, Consulting, IHK, DIHT u.ä.,
- Dolmetschen und Übersetzen,
- Bildungswesen: Weiterbildung, Sprachdidaktik,
- Bibliothekswesen.
(3) Der Masterstudiengang wird mit der Masterprüfung abgeschlossen. Durch die kumulative Masterprüfung, die ein Mastermodul einschließt, soll festgestellt werden, ob die oder der Studierende die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Verfahren und Erkenntnisse des Faches selbständig anzuwenden und in der Lage ist, aufgrund eines breiten Grundlagenwissens und wissenschaftlicher Orientierung die zukünftigen Entwicklungen der Sinologie weiterzuverfolgen.
(4) Der Fachbereich verleiht auf Grundlage der erfolgreich abgelegten Masterprüfung den Titel „Master of Arts (M.A.)“.
III. Aufbau des Studiums
(1) Der Masterstudiengang umfasst 60 CP und setzt sich zusammen aus einem allgemeinen Pflichtbereich (12 CP), zwei der Wahlpflichtbereiche „Chinesische Wissenskulturen“, „Chinesische Kommunikation und Sprachkultur“ und „Chinabezogene Sozialwissenschaften“ (jeweils 9 CP) sowie einem Mastermodul (30 CP). Näheres regeln die Modulbeschreibungen. Das aktuelle Studienangebot wird jeweils zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
(2) Die Wählbarkeit von Wahlpflichtmodulen kann bei fehlender Kapazität durch Beschluss des Fachbereichsrats eingeschränkt werden.
(3) Ein Wechsel des Wahlpflichtmoduls ist nur möglich, wenn die oder der Studierende noch keine Modulteilleistung im zunächst gewählten Wahlpflichtmodul endgültig nicht bestanden hat. Die Fehlversuche werden angerechnet.
(4) Das Studium kann in der Regel nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Müssen Veranstaltungen nachgeholt werden (siehe IV (2)), ist in begründeten Ausnahmefällen eine Zulassung mit Auflagen auch zum Sommersemester möglich.
IV. Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang
(1) Da Fachliteratur zu einem großen Teil auf Englisch vorliegt und sich der Fachbereich Sprach- und Kulturwissenschaften vorbehält, einzelne Lehrveranstaltungen ausschließlich in englischer Sprache anzubieten, werden gute Englischkenntnisse erwartet.
(2) Die Zulassung zum Masterstudiengang ist beim Prüfungsausschuss des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main zu beantragen. Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang sind:
a. ein erfolgreicher Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger Abschluss im selben oder einem verwandten Studienfach im Umfang von mindestens 240 CP, wobei auf das chinawissenschaftliche Fach mindestens 150 CP entfallen müssen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die akademische Leitung des Studiengangs; Bewerberinnen und Bewerber mit einem Studienabschluss, der weniger als 240 CP bzw. weniger als 150 CP für das chinawissenschaftliche Fach umfasst, können mit der Auflage zugelassen werden, die Differenz der CP im Umfang von bis zu 60 CP nachzuholen; über die genauen Auflagen entscheidet die akademische Leitung des Studiengangs im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses; im Zweifelsfall ist der Prüfungsausschuss einzuberufen;
b. ein aussagekräftiges Motivationsschreiben im Umfang von 600 bis 650 Wörtern;
c. Nachweis über Sprachkenntnisse in der modernen chinesischen Standardsprache im Umfang von mindestens 90 CP beziehungsweise Kenntnisse in entsprechendem Umfang;
d. Nachweis über Kenntnisse in der vormodernen chinesischen Schriftsprache im Umfang von mindestens 6 CP beziehungsweise Kenntnisse in entsprechendem Umfang;
e. Nachweis ausreichender Englischkenntnisse durch
i. das Abiturzeugnis oder
ii. Oberstufenzeugnisse, wobei die Benotung nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte sein darf, oder
iii. den Nachweis über fünfjährigen Schulunterricht in der englischen Sprache oder
iv. Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, wobei mindestens 120 Stunden Unterricht nachzuweisen sind, oder
v. Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen über Sprachkenntnisse, die durch Auslandsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder im Selbststudium erworben wurden, oder
vi. Zertifikate über einen anderen vom Prüfungsausschuss des FB 9 als gleichwertig anerkannten Nachweis.
(3) Die akademische Leitung des Studiengangs entscheidet im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über die vorläufige Zulassung und die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen; im Zweifelsfall ist der Prüfungsausschuss einzuberufen. Sie hält die Gründe für die Entscheidung über den Zulassungsantrag sowie ggfs. die Art der Auflagen in einem schriftlichen Protokoll fest. Die Erfüllung der Auflagen muss spätestens ein Jahr nach Zulassung zum Masterstudiengang nachgewiesen werden. Werden die Auflagen nicht innerhalb dieser Frist erfüllt, ist die Zulassung zum Masterstudiengang zu widerrufen.
V. Mastermodul
(1) Das Mastermodul besteht aus der Masterarbeit und einem Kolloquium.
(2) Masterarbeit
a. Fachliche Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist der erfolgreiche Abschluss von Modulen im Umfang von 15 CP.
b. Die Masterarbeit ergibt eine Leistung von 24 CP und wird innerhalb eines Zeitraums von 18 Wochen angefertigt.
c. Die Masterarbeit soll in der Regel ca. 60 Seiten umfassen; zusätzlich muss die Übersetzung eines Textes aus dem modernen Chinesisch im Umfang von zehn Seiten oder aus dem klassischen Chinesisch im Umfang von fünf Seiten beigefügt werden.
(3) Kolloquium
a. Das Kolloquium wird in jedem Sommersemester angeboten.
b. Das Kolloquium ist eine unterstützende Begleitveranstaltung zur Erstellung der Masterarbeit.
c. Im Kolloquium soll den Studierenden die Gelegenheit gegeben werden, den Fortschritt der eigenen Masterarbeit zu diskutieren und Ergebnisse bzw. Teilergebnisse zu präsentieren.
VI. Bewertung der Prüfungsleistungen
(1) Die Note der jeweiligen Modulprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der Modulteilprüfungen. Diese werden entsprechend der für die jeweiligen Veranstaltungen vorgesehenen Kreditpunkte (CP) gewichtet.
(2) Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der Modulnoten, wobei diese entsprechend der vorgesehenen Kreditpunkte (CP) gewichtet werden.
(3) Das Gesamturteil „mit Auszeichnung bestanden” wird erteilt, wenn sämtliche Prüfungsleistungen mit „sehr gut“ (1,0) bewertet sind.
VII. In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen
(1) Diese fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe im UniReport der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Kraft. Zum selben Zeitpunkt treten die „Fachspezifischen Bestimmungen des Studiengangs Sinologie“ vom 19.10.2010 außer Kraft.
(2) Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang Sinologie vor dem Wintersemester 2011/2012 an der Johann Wolfgang Goethe-Universität begonnen haben, können das Studium fortsetzen. Sie müssen die Masterprüfung in diesem Studiengang bis spätestens zum 30.09.2014 abgelegt haben. Falls zu besuchende Lehrveranstaltungen und zu erbringende Nachweise und Leistungen nicht mehr angeboten werden, können sie ggf. durch von der akademischen Leitung des Studiengangs festgelegte äquivalente Lehrveranstaltungen, Nachweise und Leistungen aktueller Studiengänge der Sinologie ersetzt werden. Die Vergabe von CP für besuchte Lehrveranstaltungen und erbrachte Nachweise und Leistungen folgt dabei weiterhin den fachspezifischen Bestimmungen vom 19.10.2010.
(3) Für Studierende des Masterstudiengangs Sinologie nach den fachspezifischen Bestimmungen vom 19.10.2010 ist ein Wechsel in den aktuellen Masterstudiengang nicht möglich.
Anhang 1: Modulbeschreibungen
Der Fachbereich Sprach- und Kulturwissenschaften behält sich vor, einzelne Lehrveranstaltungen ausschließlich in englischer Sprache anzubieten. Es wird daher dringend empfohlen, bereits vor Beginn des Studiums gute Englischkenntnisse zu erwerben.
Modulübersicht
Pflichtmodule
V Vertiefungsmodul „Techniken wissenschaftlichen Arbeitens in der Sinologie“ (12 CP)
M Mastermodul (30 CP)
Wahlpflichtmodule*
W1 Chinesische Wissenskulturen (9 CP)
W2 Chinesische Kommunikation und Sprachkultur (9 CP)
W3 Chinabezogene Sozialwissenschaften (9 CP)
* Aus W1, W2 und W3 müssen zwei Module gewählt werden. Das Studienangebot des jeweiligen Semesters wird vor Beginn des Semesters bekanntgegeben. Die Wählbarkeit von Wahlpflichtmodulen kann bei fehlender Kapazität durch Beschluss des Fachbereichsrats eingeschränkt werden.
Pflichtmodule
Vertiefungsmodul
"Techniken wissenschaftlichen Arbeitens in der Sinologie"
| V - Vertiefungsmnodul |
Pflichtmodul |
 |
 |
| „Techniken wissenschaftlichen Arbeitens in der Sinologie" |
12 CP |
|
 |
| Inhalte: |
| Das Modul V Vertiefungsmodul „Techniken wissenschaftlichen Arbeitens in der Sinologie“ schließt an das Modul B1 „Arbeit mit chinesischen Forschungsmaterialien“ des Bachelorstudiengangs Sinologie als Hauptfach an. Es übt den reflektierten Umgang mit Methoden und Quellen zum klassischen und modernen China sowie Techniken des wissenschaftlichen Übersetzens aus dem Chinesischen ein. |
| Qualifikationsziele und Kompetenzen: |
| Ziel des Moduls ist die sichere Beherrschung der Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens in der Sinologie. Übungen zum reflektierten Umgang mit Methoden und Quellen dienen der Ausbildung wissenschaftlicher Kompetenzen, die durch das Training der eigenständigen wissenschaftlichen Recherche in digitalen und nichtdigitalen Ressourcen zum klassischen und modernen China und zur Bewertung von deren Aussagekraft gefestigt wird. Dabei wird schließlich auch die Beherrschung von Techniken des recherchebasierten wissenschaftlichen Übersetzens aus dem Chinesischen vertieft. |
| Angebotszyklus: |
| Das Modul beginnt im Wintersemester. |
| Dauer des Moduls: |
| Das Modul erstreckt sich in der Regel über zwei Semester. |
| Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: |
| keine |
| (ggf.) Lehr- und Prüfungssprache: |
| in der Regel Deutsch, einzelne Veranstaltungen können auch auf Chinesisch oder Englisch angeboten werden |
| Studiennachweise (Teilnahme-/ Leistungsnachweise): |
Teilnahmenachweise: V-K, V-Ü1, V-Ü2
Leistungsnachweise: keine |
| Modulprüfungen (z.B. Modulabschluss-prüfung oder kumulative Modulprüfung) sowie Prüfungsform: |
Modulteilprüfungen:
V-K (Klausur, 90 Minuten; Inhalt: V-K;
Voraussetzung zur Zulassung: Teilnahmenachweis V-K*),
V-Ü1 (Essay oder Response Paper (5-8 Seiten) oder Abschlussklausur, Inhalt: V-Ü1;
Voraussetzung zur Zulassung: Teilnahmenachweis V-Ü1*)
* kann bis zum Beginn des folgenden Semesters nachgereicht werden |
| Voraussetzungen für die Vergabe der CP: |
| Teilnahmenachweise V-K, V-Ü1, V-Ü2, Bestehen der Modulteilprüfungen |
| Herkunft des Moduls sofern nicht aus diesem Studiengang: |
| - |
| Verwendbarkeit des Moduls in anderen Studiengängen: |
| einzelne Veranstaltungen: MEAS |
|
 |
| Lehrveranstaltung |
Typ |
SWS |
Semester/CP |
| 1 |
2 |
V-K:
Techniken d. wissenschaftlichen Übersetzens aus dem Chinesischen |
K |
2 |
6 |
  |
V-Ü1:
Kritische Auswertung chinesischer wissenschaftlicher Quellen I |
Ü |
2 |
3 |
  |
V- Ü2:
Kritische Auswertung chinesischer wissenschaftlicher Quellen II |
Ü |
2 |
  |
3 |
|
 |
M Mastermodul
| M - Mastermodul |
Pflichtmodul |
 |
 |
| Mastermodul |
30 CP |
|
 |
| Inhalte: |
| Inhalte des Moduls sind das selbständige Verfassen der Masterarbeit und die Vertiefung der Fähigkeit zur Präsentation und Diskussion wissenschaftlicher Ergebnisse. |
| Qualifikationsziele und Kompetenzen: |
| Ziel des Moduls ist das erfolgreiche Verfassen einer längeren wissenschaftlichen Hausarbeit (Masterarbeit), mit der die Studierenden die Fähigkeit, eine Fragestellung aus dem Bereich der Sinologie selbständig mit wissenschaftlichen Methoden schriftlich zu bearbeiten, nachweisen sollen. Im begleitenden Kolloquium sollen Erfahrungen mit der Präsentation und Diskussion wissenschaftlicher Ergebnisse erworben werden. |
| Angebotszyklus: |
| Das Modul beginnt im Sommersemester. |
| Dauer des Moduls: |
| Das Modul erstreckt sich in der Regel über ein Semester. |
| Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: |
| erfolgreicher Abschluss von Modulen des Studiengangs im Umfang von mindestens 15 CP |
| (ggf.) Lehr- und Prüfungssprache: |
| Deutsch |
| Studiennachweise (Teilnahme-/ Leistungsnachweise): |
Teilnahmenachweise: keine
Leistungsnachweis: Kolloquium (mündliche Präsentation) |
| Modulprüfungen (z.B. Modulabschluss-prüfung oder kumulative Modulprüfung) sowie Prüfungsform: |
Modulabschlussprüfung:
schriftliche Hausarbeit (Masterarbeit); Näheres regelt V (2) dieser Bestimmungen |
| Voraussetzungen für die Vergabe der CP: |
| Leistungsnachweis Kolloquium, Bestehen der Masterarbeit |
| Herkunft des Moduls sofern nicht aus diesem Studiengang: |
| - |
| Verwendbarkeit des Moduls in anderen Studiengängen: |
| - |
|
 |
| Lehrveranstaltung |
Typ |
SWS |
Semester/CP |
| 1 |
2 |
| Kolloquium |
Kolloquium |
2 |
  |
6 |
| Masterarbeit |
Masterarbeit |
- |
  |
24 |
|
 |
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 |
Wahlpflichtmodule
W1 - Chinesische Wissenskulturen
| W1 |
Wahlpflichtmodul |
 |
 |
| Chinesische Wissenskulturen |
9 CP |
|
 |
| Inhalte: |
Das Modul W1 „Chinesische Wissenskulturen“ schließt an das Wahlpflichtmodul V1 „Chinesische Wissenskulturen“ des Bachelorstudiengangs Sinologie als Hauptfach an und bietet Studierenden die Möglichkeit, im Rahmen des MA-Studiengangs spezielle Kenntnisse zu erwerben.
Unter Wissenskulturen sind diejenigen Praktiken zu verstehen, die der Begründung eines Wissens als Wissen, seiner Sammlung, Ordnung, Prüfung und Systematisierung dienen. Ebenfalls unter den Begriff fallen Aufbewahrung, Weitergabe und Vermehrung von Wissen. Behandelt werden also geistesgeschichtliche, wissenschaftshistorische und disziplinhistorische Probleme. Der Ansatz der Wissenskultur geht noch einen Schritt weiter und bemüht sich, diese Probleme zu kontextualisieren und in einen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhang zu stellen und dabei auch Aspekte des interkulturellen Transfers in angemessener Art und Weise zu berücksichtigen.
Das Hauptseminar beschäftigt sich mit Prozessen und Praktiken aus Geschichte und Gegenwart, die mit Wissenskulturen in Verbindung stehen. In der begleitenden Übung werden originalsprachliche Quellen zum Thema des Hauptseminars gelesen und analysiert. Besonderes Gewicht soll auf die Frage der Konstruktion von Kontinuitäten bzw. der Definition von vermeintlichen Alleinstellungsmerkmalen der chinesischen Wissenskultur gelegt werden. |
| Qualifikationsziele und Kompetenzen: |
| Die in diesem Modul erworbenen Kenntnisse dienen einerseits der weiteren wissenschaftlichen Spezialisierung, sind aber auch für chinabezogene Tätigkeiten in der Praxis relevant. Ziel des Moduls ist es, die Fähigkeit der Studierenden auszubauen, anhand von konkreten Problemen aus Geschichte und Gegenwart mit Wissenskulturen in Verbindung stehende Prozesse und Praktiken methodisch fundiert zu analysieren. Durch die genannte Schwerpunktsetzung soll die Fähigkeit zur kritischen Bewertung von allgegenwärtigen Manifestationen von Diskursen zur „chinesischen Besonderheit“ gestärkt werden. |
| Angebotszyklus: |
| Das Modul beginnt im Wintersemester. |
| Dauer des Moduls: |
| Das Modul erstreckt sich in der Regel über ein Semester. |
| Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: |
| keine |
| (ggf.) Lehr- und Prüfungssprache: |
| in der Regel Deutsch, einzelne Veranstaltungen können auch auf Englisch angeboten werden |
| Studiennachweise (Teilnahme-/ Leistungsnachweise): |
Teilnahmenachweis: W1-HS
Leistungsnachweis: W1-Ü (regelmäßige u. selbständige Lösung von Arbeitsaufgaben und/oder Abschlussklausur) |
| Modulprüfungen (z.B. Modulabschluss-prüfung oder kumulative Modulprüfung) sowie Prüfungsform: |
Modulabschlussprüfung:
W1-HS (schriftliche Hausarbeit (15 Seiten);
Voraussetzung zur Zulassung: Teilnahmenachweis W1-HS*)
* kann bis zum Beginn des folgenden Semesters nachgereicht werden |
| Voraussetzungen für die Vergabe der CP: |
| Teilnahmenachweis W1-HS, Leistungsnachweis W1-Ü, Bestehen der Modulabschlussprüfung |
| Herkunft des Moduls sofern nicht aus diesem Studiengang: |
| - |
| Verwendbarkeit des Moduls in anderen Studiengängen: |
| einzelne Veranstaltungen: MEAS |
|
 |
| Lehrveranstaltung |
Typ |
SWS |
Semester/CP |
| 1 |
2 |
| W1-HS:
Ausgewählte Themen aus dem Bereich der Wissenskulturen Chinas |
HS |
2 |
6 |
  |
| W1-Ü: Übung zu ausgewählten Themen aus dem Bereich der Wissenskulturen Chinas |
Ü |
2 |
3 |
  |
|
 |
|
 |
 |
W2 - Chinesische Kommunikation und Sprachkultur
|
 |
 |
W3 - Chinabezogene Sozialwissenschaften
|
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Anhang 2: Studienverlaufsplan
Pflichtmodule
V Vertiefungsmodul „Techniken wissenschaftlichen Arbeitens in der Sinologie“ (12 CP)
M Mastermodul (30 CP)
Wahlpflichtmodule*
W1 Chinesische Wissenskulturen (9 CP)
W2 Chinesische Kommunikation und Sprachkultur (9 CP)
W3 Chinabezogene Sozialwissenschaften (9 CP)
* Aus W1, W2 und W3 müssen zwei Module gewählt werden. Das Studienangebot des jeweiligen Semesters wird vor Beginn des Semesters bekanntgegeben. Die Wählbarkeit von Wahlpflichtmodulen kann bei fehlender Kapazität durch Beschluss des Fachbereichsrats eingeschränkt werden.
| Modul |
Typ |
Lehrveranstaltung |
SWS |
CP |
1. Semester (WiSe)    |
| V |
K |
Techniken des wissenschaftlichen Übersetzens aus dem Chinesischen |
2 |
6 |
| Ü1 |
Kritische Auswertung chinesischer wissenschaftlicher Quellen I
|
2 |
3 |
W1
oder
W2
oder
W3 |
HS1 |
Ausgewählte Themen aus dem Wahlpflichtbereich 1
|
2 |
6 |
| Ü1 |
Lektüreübung zum Hauptseminar des Wahlpflichtbereichs 1 |
2 |
3 |
W1 oder
W2 oder
W3 |
HS2 |
Ausgewählte Themen aus dem Wahlpflichtbereich 2
|
2 |
6 |
| Ü2 |
Lektüreübung zum Hauptseminar des Wahlpflichtbereichs 2 |
2 |
3 |
 |
| Modulprüfungen: V-K, V-Ü1, HS Wahlpflichtmodule 1 und 2 |
| Leistungsnachweise: Ü Wahlpflichtmodule 1 und 2 |
 |
   |
12 |
27 |
 |
2. Semester (SoSe)    |
| V |
Ü2 |
Kritische Auswertung chinesischer wissenschaftlicher Quellen II |
2 |
3 |
| M |
Koll |
Kolloquium
|
2 |
6 |
| MA |
Masterarbeit |
- |
24 |
 |
| Modulprüfungen: M-MA |
| Leistungsnachweise: M-Kolloquium |
 |
   |
4 |
33 |
 |
SWS und CP insgesamt:   |
16 |
60 |
|