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X: Fachspezifische Anhänge
Masterstudiengang Curatorial Studies - Theorie - Geschichte - Kritik
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I. Allgemeines
Die Ordnung für die Masterstudiengänge des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften (FB 09) an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 21.05.2008 ist in der jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser fachspezifischen Bestimmungen. Diese regeln insbesondere die Ziele und den Aufbau des Studiengangs, die Zulassung zur Masterprüfung und zur Masterarbeit und beschreiben die Module im Masterstudiengang Curatorial Studies – Theorie – Geschichte – Kritik.
Abkürzungen:
CP: Credit Points
E: Exkursion
KQ: Kolloquium
LN: Leistungsnachweis
MA: Mastermodul
MAB: Masterarbeit
P: Praxisstation
PL: Prüfungsleistung
S: Seminar
SWS: Semesterwochenstunden
T: Tutorium
TN: Teilnahmenachweis (aktive Teilnahme)
Ü: Übung
V: Vorlesung
II. Gegenstand und Ziele
Curatorial Studies – Theorie – Geschichte – Kritik ist ein Kooperationsstudiengang der Goethe-Universität und der Staatlichen Hochschule für Bildende Künste – Städelschule – in enger Zusammenarbeit mit fünf Frankfurter Museen: dem Städel Museum und Liebieghaus, dem Museum für Moderne Kunst, dem Museum der Weltkulturen und dem Historischen Museum. Innerhalb der Goethe-Universität sind folgende Fächer beteiligt: Kunstgeschichte, Philosophie, Ethnologie, Kunstpädagogik und Archäologische Wissenschaften. Der akademische Grad „Master of Arts“ (M.A.) wird von beiden Hochschulen gemeinsam verliehen, die jeweiligen fachlichen Schwerpunkte werden durch ein „Diploma-Supplement“ nachgewiesen.
Die wissenschaftliche kritische Reflexion über das Kuratieren und dessen Operationalisierungsmöglichkeiten – als eine intellektuelle und ästhetische Herausforderung – stehen im Zentrum des Masterstudiengangs. Ziel ist das Erwerben einer fundierten Kompetenz, für die die Verbindung einer objektbezogenen Herangehensweise mit Theorie- und Fachwissen konstitutiv ist. Kuratieren und Kritik zielt nicht allein auf den Ausstellungs- und Museumsbereich (obgleich dies im Zentrum steht), sondern auf das gesamte Feld der kritischen Moderierung öffentlicher Diskurse mit ästhetischen Mitteln. Diskussionskulturen des Kuratorischen sind bislang im Wesentlichen im Bereich der Gegenwartskunst etabliert. Es ist ein besonderes Anliegen des neuen Studiengangs, diese eng an die Gegenwartskunst gebundene Diskussion zu öffnen und auf ein breites Spektrum kulturwissenschaftlicher Disziplinen zu beziehen.
Ausstellungs- und Museumsbetrieb des 21. Jahrhunderts stehen vor neuen Aufgaben und Herausforderungen. Unter den Bedingungen einer internationalisierten Kunstwelt und eines zunehmend heterogenen Publikums, aber auch als Reaktion auf Entwicklungen innerhalb der Gegenwartskunst ist die Präsentation von Kunstwerken und Objekten zu einer komplexen Herausforderung geworden, die kunsthistorische ebenso wie kulturelle, soziale, politische und philosophische Dimensionen impliziert. Kunstinstitutionen, Sammlungen und Museen müssen auf diesen Wandel reagieren und sich der Aufgabe stellen, ihren Begriff von Öffentlichkeit neu zu formulieren. Museen sind schon lange nicht mehr allein Orte, an denen ausschließlich Objekte präsentiert werden. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen gelten keineswegs nur für solche Institutionen, die direkt mit der Gegenwartskunst befasst sind. Vielmehr sind die entsprechenden Veränderungen derart grundlegend, dass sie auch den ‚traditionellen’ Betrieb kunsthistorischer, ethnologischer oder historischer Sammlungen betreffen.
Der Studiengang reagiert auf diese Herausforderungen und bietet zukünftigen Ausstellungsmachern, Museumskuratoren und Kunstkritikern ein innovatives Studium, in dem akademisches Fachwissen aus den Bereichen Kunstgeschichte, Philosophie, Ethnologie, Geschichte, Kunstpädagogik und Archäologische Wissenschaften mit praktischen Kenntnissen kombiniert wird. Die Besonderheit des Frankfurter Studiengangs liegt in der engen Verschränkung von Universität, Kunstakademie und Museum. Schwerpunkte des Studiums sind neben der wissenschaftlichen Vertiefung im jeweils eigenen Fach, auf das man sich zu Beginn des Studiums festlegen muss, die Vermittlung von theoretischen und fachlichen Grundlagen kuratorischen Urteilens sowie die Entwicklung der Fähigkeit – sei es im Medium der Ausstellungskritik, sei es in dem der Ausstellung selbst – qualifiziert zu argumentieren.
Das Berufsfeld, auf das der Masterstudiengang in besonderer Weise vorbereitet, ist das Feld der Museums- und Ausstellungsarbeit, insbesondere das Kuratieren von Museumssammlungen und Sonderausstellungen, der Kunstkritik sowie des Medienbereichs und des Journalismus. Ferner bieten sich aufgrund der Kombination von fachwissenschaftlichen und anwendungsbezogenen Kompetenzen Arbeitsmöglichkeiten im Bereich der Kunstvermittlung und Art Education sowie in Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising, aber auch in Stiftungen und Kunsthandel.
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III. Studienverlauf und Lehrkörper
Der Studiengang verbindet ein erstes Jahr mit einem verpflichtenden Stundenplan (Kurs-Phase) mit einem zweiten, weitgehend selbst bestimmten, das sich nach den individuellen Vorgeschichten und Perspektiven richtet (Individuelle Betreuungs-Phase). In der Kurs-Phase sollen die Studierenden einerseits die wesentlichen historischen und gegenwärtigen Grundlagen der Konzeption und Realisierung von Ausstellungen und Sammlungspräsentationen sowie Kriterien und Kategorien der Kunstkritik erlernen; andererseits geht es um theoretische Grundlagen auf dem Feld von Kunsttheorie und Ästhetik. Ausstellungs- und museumsgeschichtliche Studienanteile vertiefen das Wissen um die Bindung des Museums- und Ausstellungsapparates an Gesellschaft und Politik. Eine zweimonatige Praxisstation, möglichst mit der Chance, in ein Ausstellungsprojekt eingebunden zu sein, macht die Studierenden mit dem Alltag eines Museums oder einer Ausstellungshalle vertraut.
In der Individuellen Betreuungs-Phase geht es um die weitere fachliche Qualifizierung und Spezialisierung in der Disziplin, in der im Hauptfach der erste berufsqualifizierende Abschluss abgelegt worden ist. Die Studierenden sollen in der Lage sein, umfassende Themen mit dem jeweils aktuellen Forschungsgegens-tand überblicken, adäquat erschließen und kontextualisieren zu können. Ziel ist es, kritische Einsichten in die Grundlagen und Methoden des jeweiligen Faches zu gewinnen, ein fundiertes Wissen von seinen Gegenständen sowie die Befähigung, wissenschaftliche Fragestellungen eigenständig entwickeln und sachlich und sprachlich angemessen darstellen zu können. Darüberhinaus wird erwartet, dass sich alle Studierenden mit der materiellen Erschließung von Objekten vertraut machen, etwa mit gemäldetechnologischen Untersuchungen oder anderen objektbezogenen Herangehensweisen. Möglich sind auch Projektarbeiten in Zusammenarbeit mit einer der kooperierenden Institutionen. Das Mentoring bietet den Studierenden die Möglichkeit, mit einzelnen Museumsexperten und Kuratoren in engen Austausch zu treten.
Lehrende sind Hochschullehrer der Goethe-Universität (derzeit Kunstgeschichte, Philosophie, Ethnologie, Geschichte, Kunstpädagogik und Archäologische Wissenschaften) und der Städelschule sowie Direktoren und Kuratoren der Frankfurter Museums- und Ausstellungshäuser. Für einzelne Veranstaltungen und Projekte werden zusätzlich Externe gewonnen, insbesondere Kunstkritiker, Ausstellungsarchitekten, Graphiker und andere Fachleute. Die jährliche Aufnahme von 12 bis 15 Studierenden garantiert in den eigens für den Studiengang eingerichteten Veranstaltungen ein besonders gutes Verhältnis von Lehrenden und Studierenden.
IV. Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang
1. Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.
2. Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang ist der Bachelorabschluss oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss mit einer Mindestregelstudienzeit von 6 Semestern in Kunstgeschichte, Philosophie, Ethnologie, Geschichte, Kunstpädagogik, Archäologische Wissenschaften.
3. Über die Zulassung zum Masterstudiengang entscheidet der Prüfungsausschus-s. Die Bewerbung muss die entsprechenden Zeugnisse, ein Motivationsschreiben und den Lebenslauf enthalten. Innerhalb der Bewerbungsunterlagen wird die Note des Bachelors oder Magisters 60 % gewichtet, das eine Seite umfassende Motivationsschreiben 20 % und der Lebenslauf ebenfalls 20 %. Letztere werden beide benotet („1 = sehr gut“ bis „5 = mangelhaft“). Die Bewertung des Motivationsschreibens stützt sich neben der äußeren Qualität auf die überzeugende Darstellung des persönlichen und des spezifischen Interesses am Masterstudiengang. Für die Bewertung des Lebenslaufs sind insbesondere bisherige Berufs- oder Praxiserfahrungen oder studienrelevante außeruniversitäre Leistungen maßgebend, die über die Eignung für den Masterstudiengang besonderen Aufschluss geben können. Persönliche Auswahlgespräche mit eingeladenen Bewerbern finden außerdem statt.
4. Die Zulassung zum Studiengang setzt Lateinkenntnisse (Sprachprüfung des Instituts für Klassische Philologie der Goethe-Universität, äquivalente Kenntnisse/Prüfungen oder drei Jahre Lateinunterricht) und Kenntnisse in zwei weiteren modernen Fremdsprachen (davon eine Englisch oder Französisch) voraus. Nachgewiesen werden können die Sprachkenntnisse durch:
a) das Abiturzeugnis oder
b) entsprechende Oberstufenzeugnisse, wobei die Benotung nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte sein darf, oder
c) Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, wobei mindestens 120 Stunden Unterricht nachzuweisen sind, oder
d) Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen über Sprachkenntnisse, die durch Auslandsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder im Selbststudium erworben wurden, oder
e) Zertifikate über einen anderen vom Institut für Klassische Philologie als gleichwertig anerkannten Nachweis.
5. Absolventen künstlerischer Studiengänge und der Kunstpädagogik können ebenfalls zugelassen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Prüfungsausschuss. Bei ihnen können die Lateinkenntnisse von den allgemeinen Anforderungen abweichen. Entscheidungen trifft hier der Prüfungsausschuss.
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V. Prüfungsausschuss
1. Abweichend von § 12 Abs. 1 bis 3 der Masterordnung für die Masterstudiengänge des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften (FB 09) an der Johann Wolfgang Goethe-Universität richten der Fachbereich Sprach- und Kulturwissenschaften, der Fachbereich Philosophie und Geschichtswissenschaften (FB 08) und die Staatliche Hochschule für Bildende Künste Frankfurt am Main – Städelschule – für den gemeinsamen Masterstudiengang Curatorial Studies – Theorie – Geschichte – Kritik einen gemeinsamen Prüfungsausschuss ein. Der Prüfungsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
3 Professorinnen oder Professoren der Goethe-Universität
1 Professorin oder Professor der Städelschule
2 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beider Hochschulen
1 Studierende oder Studierender der Goethe-Universität
2. Bestimmt wird der Prüfungsausschuss durch den Fachbereichsrat des FB 09, nach Rücksprache mit den beteiligten Fächern. Mit Ausnahme der akademischen Leitung werden die Mitglieder des Prüfungsausschusses nebst ihrer Stellvertreter, soweit sie der Goethe-Universität angehören, auf Vorschlag der jeweiligen Gruppen vom Fachbereichsrat gewählt. Das professorale Mitglied der Städelschule wird von dieser bestimmt. Aus dem Kreis der gewählten Mitglieder wählt der Prüfungsausschuss eine Professorin oder einen Professor als Vorsitzende oder Vorsitzenden und eine Professorin oder einen Professor als Stellvertreterin oder Stellvertreter.
VI. Aufbau des Studiums
1. Die im Rahmen des Masterstudiengangs zu erwerbenden CP verteilen sich wie folgt:
Der Pflichtbereich besteht aus 7 Pflichtmodulen - 90 CP
Das Mastermodul umfasst 30 CP (davon entfallen auf die Masterarbeit 26 CP)
2. Für die Masterprüfung sind folgende Module zu absolvieren:
• Pflichtmodul MA 1 Kuratorisches Urteilen und inszenierendes Argumentieren
• Pflichtmodul MA 2 Kultur-, Museums- und Ausstellungs-politiken in Geschichte und Gegenwart
• Pflichtmodul MA 3 Ästhetische Theorie und Praxis
• Pflichtmodul MA 4 Fachdisziplinäre Ausrichtung I
• Pflichtmodul MA 5 Fachdisziplinäre Ausrichtung II
• Pflichtmodul MA 6 Fachdisziplinäre Ausrichtung III
• Pflichtmodul MA 7 Praxisstation und Exkursion
• Pflichtmodul MA 8 Master
Die Studierenden legen zu Beginn des Studiums fest, in welchem Fach sie ihre „Fachwissenschaftliche Vertiefung“ leisten, dabei muss es sich um ein Fach handeln, in dem sie im Hauptfach ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss abgelegt haben.
Die Beschreibungen der einzelnen Module des Pflichtbereichs und des Mastermoduls einschließlich der erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen sind Anhang 1 zu entnehmen.
3. Bei den Modulen M 4, M 5 und M 6 gelten die Regelungen für die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen des jeweils anbietenden Faches.
VII. Mastermodul gem. § 23 Abs. 2
Die Zulassung zum Mastermodul kann beantragt werden, wenn Module im Umfang von mindestens 60 CP erfolgreich abgeschlossen worden sind. Die Masterarbeit wird innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten angefertigt und ergibt eine Leistung von 26 CP.
VIII. Prüfungszeugnis und Masterurkunde
Abweichend von § 3 der Masterordnung für die Masterstudiengänge des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften (FB 09) an der Johann Wolfgang Goethe-Universität verleihen beide beteiligten Hochschulen den akademischen Grad. Das Zeugnis gem. § 27 ist zusätzlich von einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin der Städelschule zu unterschreiben. Die Masterurkunde ist abweichend zu § 28 vom Dekan bzw. der Dekanin des Fachbereichs 9 und von einem Professor oder Professorin der Städelschule zu unterzeichnen.
IX. Bewertung der Prüfungsleistungen
Das Gesamturteil „mit Auszeichnung bestanden“ wird erteilt, wenn sämtliche Prüfungsleistungen mit „sehr gut“ (1,0) bewertet sind. Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich aus dem arithmetrischen Mittel der Modulprüfungen und der Note der Masterarbeit. Die Masterarbeit wird bei der Berechnung der Masternote doppelt gewertet.
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X. Anrechnung früherer Studienleistungen
Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen für die fachdisziplinäre Ausrichtung I – III aus einem modularisierten Studiengang gemäß § 20 der Ordnung für die Masterstudiengänge des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften ist ausgeschlossen. Sonderregelungen gelten für Frankfurter Studierende, die einen modularisierten Magister an der Goethe-Universität in den Fächern Ethnologie, Geschichte , Kunstgeschichte und Philosophie, Kunstpädagogik und Archäologische Wissenschaften absolviert haben, und Studierende des Studiengangs Freie Bildende Kunst der Städelschule. Ihre Vorleistungen werden, was die „fachdisziplinäre Vertiefung“ angeht, in bestimmtem Umfang anerkannt. Die Anerkennung wird beim Prüfungsausschuss beantragt.
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XI. Inkrafttreten
Die fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Uni-Report in Kraft. Der Studiengang Curatorial Studies – Theorie – Geschichte – Kritik wird zum Wintersemester 2010/11 eingeführt.
Anhang 1: Modulbeschreibungen
Überblick:
MA 1: Kuratorisches Urteilen und
inszenierendes Argumentieren |
1 KQ
1 KQ |
6 CP
6 CP |
| 1 T |
2 CP |
| Summe |
14 CP |
MA 2: Kultur-, Museums- und Ausstellungspolitiken
in Geschichte und Gegenwart |
1 S |
9 CP |
| 1 Ü |
6 CP |
| Summe |
15 CP |
| MA 3: Ästhetische Theorie und Praxis |
1 V oder S |
2 CP |
| 1 Ü |
6 CP |
| Summe |
8 CP |
| MA 4: Fachdisziplinäre Ausrichtung I |
1 V |
2 CP |
| 1 S |
9 CP |
| Summe |
11 CP |
| MA 5: Fachdisziplinäre Ausrichtung II |
1 V
1 V |
2 CP
2 CP |
| 1 S |
9 CP |
| Summe |
13 CP |
| MA 6: Fachdisziplinäre Ausrichtung III |
1 S |
6 CP |
| 1 S |
9 CP |
| Summe |
15 CP |
| MA 7: Praxisstation und Exkursion |
1 P |
9 CP |
| 1 E |
5 CP |
| Summe |
14 CP |
| MA 8: Masterqualifikation |
1 KQ |
4 CP |
| Masterarbeit |
26 CP |
| Summe |
30 CP |
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Modul 1: Kuratorisches Urteilen und inszenierendes Argumentieren
| Modul 1 |
4 SWS |
 |
 |
| Kuratorisches Urteilen und inszenierendes Argumentieren |
14 CP |
|
|
 |
| Dauer |
2 Semester |
| Angebotshäufigkeit |
Das Modul wird jährlich angeboten. |
| SWS gesamt |
4 |
| CP gesamt |
14 |
 |
| Lehrveranstaltung |
SWS |
Semester/Workload in CP |
| 1 |
2 |
3 |
4 |
| KQ 1 |
2 |
3+3 |
 |
 |
 |
| KQ 2 |
2 |
 |
3+3 |
 |
 |
| T |
1 |
 |
 |
2 |
 |
 |
Prüfungsvorleistungen/
Studienleistungen |
KQ 1 |
LN oder Prüfungsleistung: Hausarbeit |
| KQ 2 |
LN oder Prüfungsleistung: Hausarbeit |
| T |
TN |
 |
| Lehrinhalte |
Das Modul soll vertraut machen mit Museums- und Ausstellungskonzeptionen, insbesondere dem ausstellungsrelevanten Operationalisieren von Ideen und Interpretationen, also dem sinnstiftenden Auswählen, im Spannungsfeld zwischen Objekt und Diskurs. Die Studierenden diskutieren mit Kuratoren der am Studiengang beteiligten Museen laufende Projekte an den Institutionen: Sammlungspräsentationen, Sonderausstellungen, Ankaufspolitik. |
| Lernziele |
Ziel ist die Reflexion über das visuelle Inszenieren aktueller Fachdiskussionen bzw. das Verknüpfen von Ausstellungen oder Sammlungspräsentationen mit wissenschaftlichen/ intellektuellen Ansätzen und Perspektiven. |
| Modulprüfung |
Hausarbeit zu KQ 1 oder KQ 2 (Umfang ca. 35.000 Zeichen/ ca. 15 – 20 Seiten) |
| Bedingungen für die Vergabe der CP |
Die Voraussetzung für die Vergabe von CP ist TN und LN zu den KQ und TN zu T sowie das Bestehen der Modulprüfung. |
|
 |
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Modul 2: Kultur-, Museums- und Ausstellungspolitiken in Geschichte und Gegenwart
| Modul 2 |
4 SWS |
 |
 |
| Kultur-, Museums- und Ausstellungspolitiken in Geschichte und Gegenwart |
15 CP |
|
|
 |
| Dauer |
1 Semester |
| Angebotshäufigkeit |
Das Modul wird jährlich angeboten. |
| SWS gesamt |
4 |
| CP gesamt |
15 |
 |
| Lehrveranstaltung |
SWS |
Semester/Workload in CP |
| 1 |
2 |
3 |
4 |
| 1 S |
2 |
3+6 |
 |
 |
 |
| 1 Ü |
2 |
 |
3+3 |
 |
 |
 |
Prüfungsvorleistungen/
Studienleistungen |
S |
LN: Referat |
| Ü |
LN: Hausarbeit |
 |
| Lehrinhalte |
Das Modul behandelt die Rolle von Museen und Ausstellungen im gesellschaftlichen Kontext von Geschichte und Gegenwart. Gewährleistet sein soll ein sicherer Umgang mit der Geschichte epochemachender und epochenspezifischer Ausstellungen bzw. Museumspräsentationen. Das Modul verlangt die Teilnahme sowohl an historisch ausgerichteten Veranstaltungen als auch an gegenwartsorientierten. |
| Lernziele |
Ziel des Moduls ist ein kompetenter und kritischer Umgang mit der politischen und gesellschaftlichen Rolle des Museums- und Ausstellungswesens, insbesondere im Umfeld der multikulturellen, -religiösen und -ethnischen Umfelder des 21. Jahrhunderts. |
| Modulprüfung |
Hausarbeit zum S (Umfang ca. 35.000 Zeichen/ ca. 15 – 20 Seiten) |
| Bedingungen für die Vergabe der CP |
Die Voraussetzung für die Vergabe von CP ist LN zu S und Ü sowie das Bestehen der Modulprüfung. |
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Modul 3: Ästhetische Theorie und Praxis
| Modul 3 |
4 SWS |
 |
 |
| Ästhetische Theorie und Praxis |
8 CP |
|
|
 |
| Dauer |
2 Semester |
| Angebotshäufigkeit |
Das Modul wird jährlich angeboten. |
| SWS gesamt |
4 |
| CP gesamt |
8 |
 |
| Lehrveranstaltung |
SWS |
Semester/Workload in CP |
| 1 |
2 |
3 |
4 |
| 1 V oder S |
2 |
2 |
 |
 |
 |
| 1 Ü |
2 |
 |
3+3 |
 |
 |
 |
Prüfungsvorleistungen/
Studienleistungen |
V oder S |
TN |
| Ü |
TN |
 |
| Lehrinhalte |
Das Modul macht mit historischen und aktuellen ästhetischen Theorien vertraut. Basierend auf den Optionen, welche die Kooperation mit einer Kunsthochschule bietet, geht es überdies um die Schnittstellen zwischen kuratorischen und performativen Praktiken. Zusätzliche Angebote in Form von Workshops beziehen sich auf Szenographie, Ausstellungsarchitektur, graphische Gestaltung, Fragen zur Restaurierung, aber auch auf Art Education und neue Formen der Kunstvermittlung. |
| Lernziele |
Ziel des Moduls ist es, auf die komplexer gewordenen Kompetenzanforderungen im Bereich der kuratorischen Arbeit zu reagieren und neben der wissenschaftlichen Methode auch künstlerische Perspektiven erfahrbar zu machen. |
| Modulprüfung |
Referat zur Ü |
| Bedingungen für die Vergabe der CP |
Die Voraussetzung für die Vergabe von CP ist TN zu V oder S sowie das Bestehen der Modulprüfung. |
|
 |
|
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Modul 4: Fachdisziplinäre Ausrichtung I
| Modul 4 |
4 SWS |
 |
 |
| Fachdisziplinäre Ausrichtung I |
11 CP |
|
|
 |
| Dauer |
2 Semester |
| Angebotshäufigkeit |
Das Modul wird jedes Semester angeboten. |
| SWS gesamt |
4 |
| CP gesamt |
11 |
 |
| Lehrveranstaltung |
SWS |
Semester/Workload in CP |
| 1 |
2 |
3 |
4 |
| V |
2 |
2 |
 |
 |
 |
| S |
2 |
3+6 |
 |
 |
 |
 |
Prüfungsvorleistungen/
Studienleistungen |
V |
TN |
| S |
LN: Referat |
 |
| Lehrinhalte |
Das Modul soll zur kompetenten und kritischen Analyse der Diskussionen im jeweils eigenen Fach befähigen. Die Studierenden sollen das Wissen, das sie durch den Erstabschluss mitbringen, intensivieren und ausbauen. Sie sollen sich mit den unterschiedlichen wissenschaftlichen Herangehensweisen und Methoden in ihrem Fach vertraut machen. |
| Lernziele |
Ziel ist die Reflexion und eigenständige Erarbeitung fachspezifischer Themen und Fragestellungen in den verschiedenen Bereichen und Arbeitsfeldern der Kunstgeschichte bzw. Geschichte, Ethnologie, Philosophie, Kunstpädagogik und Archäologischen Wissenschaften. |
| Modulprüfung |
Hausarbeit zum S (Umfang ca. 35.000 Zeichen/ ca. 15 – 20 Seiten) |
| Bedingungen für die Vergabe der CP |
Die Voraussetzung für die Vergabe von CP ist TN zu der V und LN zu dem S sowie das Bestehen der Modulprüfung. |
|
 |
|
 |
 |
Modul 5: Fachdisziplinäre Ausrichtung II
| Modul 5 |
6 SWS |
 |
 |
| Fachdisziplinäre Ausrichtung II |
13 CP |
|
|
 |
| Dauer |
2 Semester |
| Angebotshäufigkeit |
Das Modul wird jährlich angeboten. |
| SWS gesamt |
6 |
| CP gesamt |
13 |
 |
| Lehrveranstaltung |
SWS |
Semester/Workload in CP |
| 1 |
2 |
3 |
4 |
| V |
2 |
 |
2 |
 |
 |
| V |
2 |
 |
 |
2 |
 |
| S |
2 |
 |
3+6 |
 |
 |
 |
Prüfungsvorleistungen/
Studienleistungen |
V |
TN |
| V |
TN |
| S |
LN: Referat |
 |
| Lehrinhalte |
Das Modul soll dazu dienen, eine vertiefte Kenntnis der fachspezifischen Herangehensweisen, Methoden und Texte zu erwerben und darüber angemessen reflektieren zu können. Das Seminar des Moduls soll die Wahrnehmung medialer Parameter für die materielle Bedingtheit von Objekten schärfen. Studierende aller Fachrichtungen sollen sich exemplarisch mit einer objektbezogenen Methode vertraut machen, etwa mit gemäldetechnologischen Untersuchungen, filmischen Materialanalysen, oder vergleichbaren Herangehensweisen. |
| Lernziele |
Ziel ist es, die Studierenden mit Objekten als Exponaten und Sammlungsgegenständen vertraut zu machen und zu erkennen, inwiefern dies Einfluss auf die Interpretation und Rezeption von Kunstwerken und Artefakten hat. |
| Modulprüfung |
Hausarbeit zum S (Umfang ca. 35.000 Zeichen/ ca. 15 – 20 Seiten) |
| Bedingungen für die Vergabe der CP |
Die Voraussetzung für die Vergabe von CP ist TN zu den V und LN zu S sowie das Bestehen der Modulprüfung. |
|
 |
|
 |
 |
Modul 6: Fachdiziplinäre Ausrichtung III
| Modul 6 |
4 SWS |
 |
 |
| Fachdiziplinäre Ausrichtung III |
15 CP |
|
|
 |
| Dauer |
2 Semester |
| Angebotshäufigkeit |
Das Modul wird jedes Semester angeboten. |
| SWS gesamt |
4 |
| CP gesamt |
15 |
 |
| Lehrveranstaltung |
SWS |
Semester/Workload in CP |
| 1 |
2 |
3 |
4 |
| S |
2 |
 |
 |
6 (+3) |
 |
| S |
2 |
 |
 |
6 (+3) |
 |
 |
Prüfungsvorleistungen/
Studienleistungen |
S |
LN: Referat |
| S |
LN: Referat |
 |
| Lehrinhalte |
Das Modul dient zur Ausprägung eines individuellen Schwerpunktes. Es bereitet inhaltlich und methodisch eigenständige Forschung im jeweiligen Fachgebiet vor. Das besondere Augenmerk gilt historischen und aktuellen Forschungsdiskussionen, die gemäß der in Modul 4 skizzierten Herangehensweisen zu reflektieren und zu problematisieren sind. |
| Lernziele |
Ziel ist es, eigenständig neue, forschungsrelevante Fragestellungen entwickeln zu können. |
| Modulprüfung |
Hausarbeit zu einem S (Umfang ca. 35.000 Zeichen/ ca. 15 – 20 Seiten) |
| Bedingungen für die Vergabe der CP |
Die Voraussetzung für die Vergabe von CP sind die LN zu den S sowie das Bestehen der Modulprüfung. |
|
 |
|
 |
 |
Modul 7: Praxisstation und Exkursion
| Modul 7 |
- |
 |
 |
| Praxisstation und Exkursion |
14 CP |
|
|
 |
| Dauer |
1 Semester |
| Angebotshäufigkeit |
Das Modul wird jährlich angeboten |
| SWS gesamt |
- |
| CP gesamt |
14 |
 |
| Lehrveranstaltung |
SWS |
Semester/Workload in CP |
| 1 |
2 |
3 |
4 |
| P |
2 Monate
(80 Std.) |
 |
 |
9 |
 |
| E |
3 Tage |
 |
 |
2+3 |
 |
 |
Prüfungsvorleistungen/
Studienleistungen |
P |
TN |
| E |
TN |
 |
| Lehrinhalte |
Das Modul soll mit den praktischen und konzeptionellen Vorbereitungen eines Ausstellungsprojektes in einem Museum oder in einer Ausstellungshalle vertraut machen. Ferner sollen Besuche nationaler oder auch internationaler Ausstellungs- und Museumsprojekte bereits aufgeworfene Fragestellungen vertiefend problematisieren. |
| Lernziele |
Ziel ist es, die Studierenden frühzeitig mit Fragestellungen und Perspektiven aus der Praxis vertraut zu machen. |
| Modulprüfung |
Hausarbeit zur Exkursion (Umfang ca. 35.000 Zeichen/ ca. 15 – 20 Seiten) |
| Bedingungen für die Vergabe der CP |
Die Voraussetzung für die Vergabe von CP ist TN des P (Praktikumsbescheinigung) sowie das Bestehen der Modulprüfung. |
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 |
|
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 |
Modul 8: Masterqualifikation
| Modul 8 |
4 SWS |
 |
 |
| Masterqualifikation |
30 CP |
|
|
 |
| Dauer |
1 Semester |
| Angebotshäufigkeit |
Das Modul wird jährlich angeboten |
| SWS gesamt |
4 |
| CP gesamt |
30 |
 |
| Lehrveranstaltung |
SWS |
Semester/Workload in CP |
| 1 |
2 |
3 |
4 |
| KQ |
2 |
 |
 |
 |
4 |
| MAB |
2 |
 |
 |
 |
26 |
 |
Prüfungsvorleistungen/
Studienleistungen |
KQ |
LN (Präsentation des Masterexposés als Referat und schriftliche Projektskizze) |
 |
| Lehrinhalte |
Das Modul dient zur Vorbereitung und Begleitung der Masterarbeit. In ihm werden allgemeine Probleme beim Schreiben einer Masterarbeit diskutiert und einzelne Masterprojekte vorgestellt. Die Masterarbeit besteht in der Entwicklung und fachlichen, theoretischen und methodischen Begründung eines kuratorischen Projektes, wobei die Formate unterschiedlich sein können. Ein wissenschaftlicher Text ist in jedem Fall obligatorisch. Teile der Masterarbeit können durch eine andere Form erbracht werden (z.B. Ausstellungskonzept, Dokumentation einer Ausstellung etc.) |
| Lernziele |
Die Studierenden sollen selbständig, aber mit Betreuung, in der Lage sein, eine wissenschaftliche Arbeit zu verfassen, in welche die Erfahrungen und Lernziele des zweijährigen Masterstudiums einfließen. Die Arbeit kann auch von einer Professorin oder einem Professor der Städelschule betreut werden. |
| Modulprüfung |
Masterarbeit |
| Bedingungen für die Vergabe der CP |
Die Voraussetzung für die Vergabe von CP ist TN und LN zum KQ sowie das Bestehen der Modulprüfung. |
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Exemplarischer Studienverlauf
Die Module müssen nicht in numerischer Reihenfolge absolviert werden; eine freie Kombination der unterschiedlichen Veranstaltungsformen ist durchaus möglich. Allerdings ist das Belegen bestimmter Veranstaltungen, die sich dezidiert auf den Studiengang Curatorial Studies – Theorie – Geschichte – Kritik beziehen im jeweils angegebenen Semester obligatorisch.
| Semester 1 |
MA 1: KQ |
MA 2: S |
MA 3: V/S |
MA 4: V |
MA 5: S |
28 CP |
| Semester 2 |
MA 1: KQ |
MA 2: Ü |
MA 3: Ü |
MA 5: V |
MA 5: S |
29 CP |
| Semester 3 |
MA 7: P + E |
MA 1: T |
MA 5: V |
MA 6: V |
MA 6: S |
33 CP |
| Semester 4 |
MA 9: KQ |
MA 9: MAB |
 |
 |
 |
30 CP |
|
|