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X: Fachspezifische Anhänge - Masterstudiengang Japan in der Welt: Globale Herausforderungen, kulturelle Perspektiven (ab WS 2011/12)

Paragraphenteil
I. Allgemeines
II. Ziele des Masterstudiengangs und Zweck der Masterprüfung
III. Zulassung zum Studium
IV. Auslandsaufenthalte
V. Lehr- und Lernformen
VI. Umfang der Masterprüfung im Masterstudiengang Japanologie
VII. Hausarbeiten
VIII. Masterarbeit
IX. Bewertung der Prüfungsleistungen
X. Besondere Regelungen für Absolventen des Bachelorstudiengangs Japanologie an der Philipps-Universität Marburg
XI. In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen
Anhänge
Anhang 1: Modulbeschreibungen
MA.1 Japan in der Welt: historische und kulturelle Perspektiven
MA.2 Theorien & Texte: historische und kulturelle Perspektiven
MA.3 Forschungs-/Projektseminar I
MA.4 Japan in der Welt: theoretische und methodische Zugänge
MA.5 Theorien & Texte: theoretische und methodische Zugänge
MA.6 Forschungs-/Projektseminar II
MA.7 Japan in der Welt: aktuelle Herausforderungen I
MA.8 Japan in der Welt: aktuelle Herausforderungen II
MA.9 Forschungs-/Projektseminar III
MA.10 Mastermodul
Anhang 2: Studienverlaufsplan


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I. Allgemeines

(1) Die Japanologie am Fachbereich 09 der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt vertritt in Forschung und Lehre einen kulturwissenschaftlichen Ansatz mit den Schwerpunkten Literatur, Kultur und Ideengeschichte. Im Mittelpunkt von Forschung und Lehre stehen das vormoderne und das moderne/gegenwärtige Japan. Methodisch beruft sich die Frankfurter Japanologie auf ein solides philologisch-literaturwissenschaftliches sowie ein kultur- und ideengeschichtliches Repertoire, das in der Betonung der sprachlichen Komponente die Basis adäquater Japanforschung darstellt. Der Kanon klassischer philologisch-literaturwissenschaftlicher/ideengeschichtlicher Forschung wird um das zeitgemäße Spektrum kulturwissenschaftlicher Thematik erweitert.

(2) Die Ordnung für die Masterstudiengänge des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 21.05.2008 ist in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser fachspezifischen Bestimmungen. Diese regeln insbesondere die Ziele und den Aufbau des Studiengangs, die Zulassung zur Masterprüfung und zur Masterarbeit und die Beschreibung der Module im Masterstudiengang Japanologie.

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II. Ziele des Masterstudiengangs und Zweck der Masterprüfung

(1) Ziel des forschungsorientierten Masterstudiengangs „Japan in der Welt: Globale Herausforderungen, kulturell Perspektiven“ ist es, die Studierenden zu selbständiger Forschung auf fortgeschrittenem Niveau zu befähigen. Im Mittelpunkt des Masterstudiengangs stehen die Felder Globalisierung in Japan, Kultur- und Identitätsdiskurse, die Frage nach „japanischen Traditionen“, ideologischen Ausrichtungen und Zukunftsmodellen sowie die Frage nach Menschenbildern, ethischen Perspektiven und sozialer Gerechtigkeit. Die genannten Themen werden sowohl im historisch-geistesgeschichtlichen Rahmen behandelt wie sie auch als künstlerisch-literarische Repräsentationen einer zunehmend komplexer werdenden Gegenwart gesichtet werden sollen.

(2) Der Masterstudiengang baut konsekutiv auf den Bachelorstudiengang Japanologie auf. Er befähigt die Studierenden, die im Bachelorstudiengang erlernten Methoden kritisch zu reflektieren, sich mit theoretischen Konzepten des eigenen Faches auseinanderzusetzen und diese zu allgemein diskutierten Theorien und Forschungsentwicklungen in Beziehung zu setzen. Die Studierenden werden zur Kulturanalyse mit den Methoden der kulturwissenschaftlichen Japanologie und zu wissenschaftlichem Arbeiten angeleitet. Im Masterstudiengang Japanologie findet eine Spezialisierung in den Schwerpunktbereichen japanische Literatur, Kultur- und Ideengeschichte statt.

(3) Der Masterstudiengang vermittelt folgende Kenntnisse: - differenzierte Kenntnisse japanbezogener wissenschaftlicher Theorien und des aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstands in den kulturwissenschaftlichen und historischen japanologischen Schwerpunktbereichen; - Kenntnisse der japanischen Literatur, Kultur und Ideengeschichte in Geschichte und Gegenwart. - Kenntnisse aktueller japanischer Kulturdiskurse in den Bereichen Werteorientierung, Ethik, Religiosität, Menschenbild, Lebens- und Zukunftsentwürfe bis hin zu politischen Debatten der Positionierung Japans in Asien und in der Weltgesellschaft. und Fähigkeiten: - die Fähigkeit, in japanischer Sprache über komplexe wissenschaftliche Inhalte mündlich sowohl schriftlich zu kommunizieren. - die Fähigkeit Originale der klassischen japanischen Literatur in ihren Tiefenstrukturen zu erfassen.

(4) In die Ausbildung miteinbezogen sind zudem praxisorientierte Erfahrungen durch projektorientiertes Lernen (zum Beispiel wissenschaftliche Projektarbeit, Übersetzung aus dem Japanischen, Organisation eines Themenabends, Erarbeiten eines japanologischen Fachartikels, Praktikum oder Japanaufenthalt); die Studierenden werden mit dem Studiengegenstand vertraut gemacht, sei es durch das eigenständige Anfertigen von Übersetzungen, Lektüreberichten aktueller Forschungsliteratur und Texten, durch Medienrecherchen, Forschungsfelderkundungen sowie durch die Organisation von wissenschaftlichen und/oder kulturellen Veranstaltungen.

(5) Durch die Masterprüfung, die eine umfangreiche schriftliche Hausarbeit (Masterarbeit) einschließt, werden die Studierenden systematisch auf eine weiterführende wissenschaftliche Tätigkeit vorbereitet. Durch die mit der Masterprüfung verbundenen Prüfungen soll festgestellt werden, ob die oder der Studierende im Rahmen ihrer oder seiner wissenschaftlichen Ausbildung die Fähigkeit besitzt, tiefergehende wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden und das erworbene Wissen kritisch einordnen und bewerten zu können.


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III. Zulassung zum Studium

(1) Das Studium im Masterstudiengang Japanologie kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

(2) Die Zulassung zum Masterstudiengang ist beim Prüfungsausschuss des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main zu beantragen. Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang sind:

a) ein erfolgreicher Bachelorabschluss oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss im selben oder einem verwandten Studienfach im Umfang mindestens 180 CP, wobei auf das japanwissenschaftliche Fach mindestens 90 CP entfallen müssen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die akademische Leitung des Studiengangs; Bewerberinnen und Bewerber mit einem Studienabschluss, der weniger als 180 CP bzw. weniger als 90 CP für das japanwissenschaftliche Fach umfasst, können mit der Auflage zugelassen werden, die Differenz der CP im Umfang von bis zu 30 CP nachzuholen; über die genauen Auflagen entscheidet die akademische Leitung des Studiengangs im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses; im Zweifelsfall ist der Prüfungsausschuss einzuberufen;

b) ein aussagekräftiges Motivationsschreiben mit Darlegung der fachlichen Interessensgebiete im Umfang von maximal 3000 Zeichen.

c) Kenntnisse der japanischen Sprache (vergleichbar mit Stufe 2 des Japanese Language Proficiency Tests) sind im Diploma Supplement oder durch andere anerkannte Tests, wie dem Japanese Language Proficiency Test Stufe 2 oder ähnlichen Zertifikaten, nachzuweisen.

d) da Fachliteratur zu einem großen Teil auf Englisch vorliegt und sich der Fachbereich Sprach- und Kulturwissenschaften vorbehält, einzelne Lehrveranstaltungen ausschließlich in englischer Sprache anzubieten, werden gute Englischkenntnisse erwartet. Ausreichende Kentnisse der englischen Sprache sind nachzuweisen durch

i) das Abiturzeugnis oder

ii) entsprechende Oberstufenzeugnisse wobei die Benotung nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte sein darf, oder

iii) Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, wobei mindestens 120 Stunden Unterricht nachzuweisen sind, oder

iv) Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen über Sprachkenntnisse, die durch Auslandsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder im Selbststudium erworbene wurden, oder

v) Zertifikate über einen anderen vom Prüfungsausschuss des FB 09 als gleichwertig anerkannten Nachweis.

(3) Die akademische Leitung des Studiengangs entscheidet im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über die vorläufige Zulassung und die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen; im Zweifelsfall ist der Prüfungsausschuss einzuberufen. Sie hält die Gründe für die Entscheidung über den Zulassungsantrag sowie ggfs. die Art der Auflagen in einem schriftlichen Protokoll fest. Die Erfüllung der Auflagen muss spätestens ein Jahr nach Zulassung zum Masterstudiengang nachgewiesen werden. Werden die Auflagen nicht innerhalb dieser Frist erfüllt, ist die Zulassung zum Masterstudiengang zu widerrufen.


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IV. Auslandsaufenthalte

(1) Den Studierenden wird nachdrücklich empfohlen, vor Beginn oder im Verlauf des Studiums einen Studienaufenthalt von zwei Semestern an einer japanischen Hochschule zu verbringen. Der Studienaufenthalt bildet aber keine Voraussetzung des Studienabschlusses.

(2) Vor einem Auslandsaufenthalt wird dringend empfohlen, die Anrechenbarkeit von im Ausland geplanten Studien- und Prüfungsleistungen mit der akademischen Leitung abzuklären.


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V. Lehr- und Lernformen

Ergänzend zu den in der Rahmenordnung aufgeführten Lehr- und Lernformen sind vorgesehen:

(Pol) sind Praktika und/oder Projektarbeiten, also Lernformen ohne Kontaktzeit, die inner- oder außerhalb der Universität zu erbringen sind. Sie beinhalten die selbständige Erarbeitung von Themenfeldern und die Durchführung von empirischen Untersuchungen, die Aufbereitung und Analyse von Datenmaterial, teils auch als Teamarbeit in Kleingruppen oder in Verbindung mit E-learning-Projekten.



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VI. Umfang der Masterprüfung im Masterstudiengang Japanologie

(1) Die Masterprüfung im Masterstudiengang Japanologie setzt sich zusammen aus:

a) den Modulprüfungen zu den Pflichtmodulen nach Maßgabe des Anhangs 1 und
b) der Masterarbeit gemäß VIII.

(2) Die Wählbarkeit einzelner Wahlpflichtmodule kann bei fehlender Kapazität durch Beschluss des Fachbereichsrates eingeschränkt werden. Die Einschränkung wird den Studierenden rechtzeitig im kommentierten Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben.


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VII. Hausarbeiten

(1) Die Hausarbeiten sollen einen Umfang von 10.000 Wörtern bzw. 30 Seiten nicht überschreiten.

(2) Der Bearbeitungszeitraum für eine Hausarbeit beträgt, soweit in Anhang 1 keine Regelung getroffen ist, mindestens 5 Wochen. Im Übrigen bleibt § 22 Abs. 6 der Ordnung für die Masterstudiengänge des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften unberührt.


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VIII. Masterarbeit

(1) Die Masterarbeit ist Teil des Master-Prüfungsmoduls und wird als Abschlussarbeit (Thesis) von dem oder der Studierenden angefertigt. Die Masterarbeit wird innerhalb eines Semesters, bevorzugt im Sommersemester, angefertigt und ergibt eine Leistung von 26 CP.

(2) Die Zulassung zur Masterarbeit kann beantragen, wer die erfolgreiche Absolvierung der Pflichtmodule MA1 bis MA9 (insgesamt 90 CP) nachweist.


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IX. Bewertung der Prüfungsleistungen

(1) Für die Masterprüfung muss jeweils eine Gesamtnote gebildet werden. Diese errechnet sich aus den Noten der Modulprüfungen und des Mastermoduls. Aus diesen Noten wird unter Berücksichtigung der zugehörigen CP die Gesamtnote als gewichtetes Mittel berechnet, wobei die Note des Mastermoduls zweifach gewertet wird.

(2) Das Gesamturteil „mit Auszeichnung bestanden“ wird erteilt, wenn sämtliche Prüfungsleistungen mit „sehr gut“ (1,0) bewertet sind.


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X. Besondere Regelungen für Absolventen des Bachelorstudiengangs Japanologie an der Philipps-Universität Marburg

(1) Die Regelstudienzeit für Absolventen des Bachelorstudiengangs Japanologie an der Philipps-Universität Marburg beträgt einschließlich sämtlicher Prüfungen und der Masterarbeit zwei Semester. Es sind insgesamt 60 CP zu erbringen.

(2) Es sind folgende Module zu absolvieren:

a) MA1 Japan in der Welt: historische und kulturelle Perspektiven (10 CP)
b) MA2 Theorien & Texte: historische und kulturelle Perspektiven (8 CP)
c) MA3 Forschungs-/Projektseminar (12 CP)
d) MA10 Mastermodul (30 CP)


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XI. In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen

(1) Diese fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe im UniReport der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Kraft. Zum selben Zeitpunkt treten die „Fachspezifischen Bestimmungen des Masterstudiengangs Japanologie: Literatur und Ideenwelten“ vom 22.04.2009 außer Kraft.

(2) Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang „Japanologie: Literatur und Ideenwelten“ vor dem Wintersemester 2011/2012 an der Johann Wolfgang Goethe-Universität begonnen haben, können das Studium fortsetze. Sie müssen die Masterprüfung in diesem Studiengang bis spätestens zum 30.09.2014 abgelegt haben. Falls zu besuchende Lehrveranstaltungen und zu erbringende Nachweise und Leistungen nicht mehr angeboten werden, können sie ggf. durch von der akademischen Leitung des Studiengangs festgelegt äquivalente Lehrveranstaltungen, Nachweise und Leistungen aktueller Studiengänge der Japanologie erbracht werden. Die Vergabe von CP für besuchte Lehrveranstaltungen und erbrachte Nachweise und Leistungen folgt dabei weiterhin den fachspezifischen Bestimmungen vom 22.04.2009.

(3) Für Studierende des Masterstudiengangs Japanologie: Literatur und Ideenwelten nach den fachspezifischen Bestimmungen vom 22.04.2009 ist ein Wechsel in den aktuellen Masterstudiengang nicht möglich.


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Anhang 1: Modulbeschreibungen

Im Masterstudiengang „Japan in der Welt: Globale Herausforderungen, kulturelle Perspektiven“ sind folgende Pflichtmodule zu absolvieren:

Verwendete Abkürzungen:
Ü Übung
HS Hauptseminar
KO Kolloquium
POL Projektorientiertes Lernen
LN Leistungsnachweis
TN Teilnahmenachweis
ModAP Modulabschlussprüfung



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MA1 Japan in der Welt: kulturelle und historische Perspektiven
Dauer, Angebotshäufigkeit
Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über ein Semester.
Voraussetzungen
keine
Art und Verwendbarkeit
Pflichtmodul im MA-Studiengang Japanologie.
Wertigkeit
10 CP, 4 SWS
Lehrveranstaltungen oder Lehrformen
HS MA1.1 (5 CP, 2 SWS), TN nach § 9
HS MA1.2 (5 CP, 2 SWS), TN nach § 9
WS
(1. Fach-
semes-
ter)
HS MA1.1 Japan in der Welt: Kultur- und Identitäts-diskurse I 2 TN - Prüfung: Hausarbeit 5
MA1.2 Japan in der Welt: Kultur- und Identitäts-diskurse II 2 TN - Prüfung: Hausarbeit 5
SWS insgesamt 4 CPs insgesamt: 10
Voraussetzungen für die Vergabe der CP: TN für die Lehrveranstaltungen MA1.1 und MA1.2 und Bestehen der Modulprüfung.
Lehrinhalte und Lernziele
Das Modul MA1 führt in den thematischen Schwerpunkt des Masterstudiengangs ein und stellt Kultur- und Identitätsdiskurse in den Mittelpunkt. Aus kultureller und historischer Perspektive setzen die Studierenden das Instrumentarium japanologischen Arbeitens bei der Aufarbeitung des Forschungsstandes zum Thema ein und reflektieren diesen kritisch.

Die Teilnehmenden bearbeiten auf der Grundlage moderner und historischer japanischsprachiger und westlicher Quellen allgemeine und spezielle Fragen, wie zum Beispiel die nach „japanischen Traditionen“, historischen Identitätsdiskursen, oder nach Berührungspunkten der Kulturen.

Ziel ist das Erfassen der historisch-geistesgeschichtlichen und sozio-kulturellen Bedingtheit von Selbstverortungsdiskursen bzw. Verortungen Japans in der Welt unter Berücksichtigung des aktuellen japanwissenschaftlichen Forschungs- und Diskussionsstandes.
Abschlussprüfung
Das Modul schließt mit jeweils einer Hausarbeit pro Veranstaltung im Umfang von max. 20 Seiten.


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MA2 Theorien & Texte: historische und kulturelle Perspektiven
Dauer, Angebotshäufigkeit
Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über ein Semester.
Voraussetzungen
keine
Art und Verwendbarkeit
Pflichtmodul im MA-Studiengang Japanologie.
Wertigkeit
8 CP, 2SWS
Lehrveranstaltungen oder Lehrformen
Ü MA2.1 (4 CP, 15h), TN nach § 9
Ü MA2.2 (4 CP, 15h), TN nach § 9
WS
(1. Fach-
semes-
ter)
Ü MA2.1 Theorien & Texte: Kultur- und Identitätsdiskurse I 15h TN     4
MA2.2 Theorien & Texte: Kultur- und Identitätsdiskurse II 15h TN     4
            Modulabschlussprüfung entweder in MA2.1 oder MA2.2 x
SWS insgesamt 30h CPs insgesamt: 8
Voraussetzungen für die Vergabe der CP: TN für die Lehrveranstaltungen MA2.1 und MA2.2, sowie das Bestehen der Modulabschlussprüfung.
Lehrinhalte und Lernziele
Das Modul MA2 ist eine ergänzende Übung zum Modul MA1. Die Studierenden bearbeiten originalsprachige Grundlagentexte zu Kultur- und Identitätsdiskursen. Lernziele sind die Erweiterung des fachwissenschaftlichen und thematischen Vokabulars sowie die Verbesserung der Lese- und Analysefähigkeiten japanischsprachiger Texte.

Die Veranstaltungen können in Form von wöchentlichen (1SWS) oder 14tägigen Übungen oder als Blockseminar angeboten werden.
Abschlussprüfung
Das Modul schließt mit einer fachwissenschaftlich kommentierten Übersetzung im Umfang von je nach Schweregrad bis zu 5000 Zeichen in der Originalsprache (entspricht ca. 2-3 Doppelseiten), die entweder in MA2.1 oder MA2.2 angefertigt wird.


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MA3 Forschungs-/Projektseminar I
Dauer, Angebotshäufigkeit
Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über ein Semester.
Voraussetzungen
keine
Art und Verwendbarkeit
Pflichtmodul im MA-Studiengang Japanologie.
Wertigkeit
12 CP, 2SWS
Lehrveranstaltungen oder Lehrformen
Ü MA3.1 (4 CP, 15h), TN nach § 9
Ü MA3.2 (4 CP, 15h), TN nach § 9
Ü MA3.3 (4 CP, - SWS)
WS
(1. Fach-
semes-
ter)
Ü MA3.1 Forschungs-/Projektseminar 15h LN (Projekt-präsentation und Ausarbeitung)     4
MA3.2 Forschungs-/Projektseminar 15h LN (Projekt-präsentation und Ausarbeitung)     4
  POL MA3.3 Forschungs-/Projektseminar - LN (Test eBungo)     4
SWS insgesamt 30h CPs insgesamt: 12
Voraussetzungen für die Vergabe der CP: LN für die Lehrveranstaltungen MA3.1, MA3.2 und MA3.3.
Lehrinhalte und Lernziele
Das Modul MA3 stellt den wissenschaftspraktischen Aspekt des Masterstudiengangs dar. Ziel ist die selbstständige Erweiterung und Vertiefung der in MA1 und MA2 erworbenen ideengeschichtlichen, kultur- und literaturwissenschaftlichen Kenntnisse unter Anwendung des japanologischen Instrumentariums. Das Modul bereitet die Studierenden unter Anleitung auf die Ausarbeitung individueller Lehrforschungsprojekte vor. Diese werden am Ende des Moduls innerhalb eines von den Teilnehmenden gemeinsam organisierten, öffentlichen Themenabends präsentiert. Ziel ist die Förderung gemeinsamer Projektarbeit und die Einübung von Präsentationsformen im universitären und außeruniversitären Kontext.

MA3.3 dient der selbstständigen Einarbeitung der Studierenden in das bis 1945 gebräuchliche Standardjapanisch. Hierfür wird das eLearning Modul eBungo genutzt, welches die Regeln des Standardjapanischen systematisch präsentiert und in kurzen Tests abprüft.

Die Veranstaltungen MA3.1 und MA3.2 können in einer/mehreren Blockveranstaltung/en oder in wöchentlichen (1SWS) oder 14tägigen (2SWS) Sitzungen erfolgen.

Die Veranstaltungen MA3.1 und MA3.2 schließen mit der Präsentation des Lehrforschungsprojektes und einer anschließenden fachwissenschaftlichen Ausarbeitung im Umfang von max. 5 Seiten pro Studierenden. MA3.3 schließt mit dem Nachweis über das Bestehen des Abschlusstests in eBungo (Leistungsnachweise).
Abschlussprüfung
keine


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MA4 Japan in der Welt: theoretische und methodische Zugänge
Dauer, Angebotshäufigkeit
Das Modul beginnt in jedem Sommersemester und erstreckt sich über ein Semester.
Voraussetzungen
keine
Art und Verwendbarkeit
Pflichtmodul im MA-Studiengang Japanologie.
Wertigkeit
12 CP, 4 SWS
Lehrveranstaltungen oder Lehrformen
HS MA4.1 (6 CP, 2 SWS), TN nach § 9
HS MA4.2 (6 CP, 2 SWS), TN nach § 9
SS
(2. Fach-
semes-
ter)
HS MA4.1 Japan in der Welt: theoretische und methodische Zugänge I 2 TN   Prüfung: Hausarbeit 6
MA4.2 Japan in der Welt: theoretische und methodische Zugänge II 2 TN   Prüfung: Hausarbeit 6
SWS insgesamt 4 CPs insgesamt: 12
Voraussetzungen für die Vergabe der CP: TN für die Lehrveranstaltungen MA4.1 und MA4.2 sowie das Bestehen der Modulprüfung.
Lehrinhalte und Lernziele
Das Modul MA4 baut auf den historischen und kulturellen Grundlagen der Module MA1 und MA2 auf und erweitert diese um theoretische und methodische Zugänge. Die Studierenden arbeiten sich in Methoden geschichtswissenschaftlichen und ideengeschichtlichen Arbeitens und neuere literatur- und kulturwissenschaftliche Interpretationsmethoden ein. Sie verknüpfen Grundlagenwissen und methodisches Handwerkszeug und erlangen somit die Fähigkeit zur eigenständigen Forschungstätigkeit, die sie in ihren Lehrforschungsprojekten und auch der Masterarbeit umsetzen.

Erfolgreiche Absolventen erwerben methodische Zugänge zu Themenfeldern wie zum Beispiel Globalisierung in Japan, Kultur- und Identitätsdiskurse, ideologische Ausrichtungen und Zukunftsmodelle, Menschenbilder, ethische Perspektiven und soziale Gerechtigkeit.
Abschlussprüfung
Das Modul schließt mit jeweils einer Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten.


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MA5 Theorien & Texte: theoretische und methodische Zugänge
Dauer, Angebotshäufigkeit
Das Modul beginnt in jedem Sommersemester und erstreckt sich über ein Semester.
Voraussetzungen
keine
Art und Verwendbarkeit
Pflichtmodul im MA-Studiengang Japanologie.
Wertigkeit
8 CP, 2SWS
Lehrveranstaltungen oder Lehrformen
Ü MA5.1 (4 CP, 15 SWS), TN nach § 9
Ü MA5.2 (4 CP, 15 SWS), TN nach § 9
SS
(2. Fach-
semes-
ter)
Ü MA5.1 Theorien & Texte: theoretische und methodische Zugänge I 15h TN     4
MA5.2 Theorien & Texte: theoretische und methodische Zugänge II 15h TN     4
            Modulabschlussprüfung entweder in MA5.1 oder MA5.2 -
SWS insgesamt 30h CPs insgesamt: 8
Voraussetzungen für die Vergabe der CP: TN für die Lehrveranstaltungen MA5.1 und MA5.2, sowie das Bestehen der Modulabschlussprüfung.
Lehrinhalte und Lernziele
Das Modul MA5 ist eine ergänzende Übung zum Modul MA4. Die Studierenden bearbeiten originalsprachige und westlichsprachige theoretische und methodische Grundlagentexte. Lernziele sind die Vertiefung des fachwissenschaftlichen und thematischen Vokabulars sowie die Verbesserung der Lese- und Analysefähigkeiten japanischsprachiger Texte, sowie die Einübung theoretischer und methodischer Herangehensweisen an japanwissenschaftliche Themen.

Die Veranstaltungen können in Form von wöchentlichen (1SWS) oder 14tägigen Übungen oder als Blockseminar angeboten werden.
Abschlussprüfung
Das Modul schließt mit der Ausarbeitung eines Exposés zum Themenspektrum der HS im Modul MA4 im Umfang von max. 8 Seiten entweder in MA5.1 oder MA5.2, welches einen ausführlichen Überblick über Forschungsstand, Methode- und Herangehensweise gibt.


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MA6 Forschungs-/Projektseminar II
Dauer, Angebotshäufigkeit
Das Modul beginnt in jedem Sommersemester und erstreckt sich über ein Semester.
Voraussetzungen
keine
Art und Verwendbarkeit
Pflichtmodul im MA-Studiengang Japanologie.
Wertigkeit
10 CP, 2SWS
Lehrveranstaltungen oder Lehrformen
Ü MA6.1 (5 CP, 15h), TN nach § 9
Ü MA6.2 (5 CP, 15h), TN nach § 9
SS
(2. Fach-
semes-
ter)
Ü MA6.1 Forschungs-/Projektseminar II 15h LN (Präsentation und Projektskizze)     5
MA6.2 Forschungs-/Projektseminar II 15h LN (Präsentation und Projektskizze)     5
SWS insgesamt 30h CPs insgesamt: 10
Voraussetzungen für die Vergabe der CP: TN MA.1 sowie das Bestehen der Modulabschlussprüfung
Lehrinhalte und Lernziele
Das Modul MA6 vertieft die theoretische und methodische Ausbildung im Masterstudiengang und führt auf die Masterarbeit hin. Wiederum steht die Motivation zur selbstverantwortlicher Forschung im Vordergrund. Die Studierenden entwickeln auf der bisher erworbenen Wissensgrundlage entweder ihre individuellen Lehrforschungsprojekte aus MA3 weiter oder erschließen unter Berücksichtigung der Inhalte der Module MA4 und MA5 neue Themenfelder.

Ziel ist das Einüben des wissenschaftlichen Dialogs, sowie die Fähigkeit zur systematischen Durchdringung eines Stoffs, und die konzise, geordnete und sprachlich, mündlich wie schriftlich, gewandte Ausarbeitung.

Die Veranstaltungen können in Form von wöchentlichen (1SWS) oder 14tägigen Übungen oder als Blockseminar angeboten werden.

Das Modul endet mit je einer Präsentation und schriftlichen Ausarbeitung einer Projektskizze im Umfang von max. 5 Seiten in MA6.1 und MA6.2 (Leistungsnachweise).
Abschlussprüfung
keine


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MA7 Japan in der Welt: aktuelle Herausforderungen I
Dauer, Angebotshäufigkeit
Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über ein Semester.
Voraussetzungen
Nachweis über das erfolgreiche Bestehen von MA1 und MA4.
Art und Verwendbarkeit
Pflichtmodul im MA-Studiengang Japanologie.
Wertigkeit
10 CP, 2 SWS
Lehrveranstaltungen oder Lehrformen
10 CP, 2 SWS
WS
(3. Fach-
semes-
ter)
HS MA7.1 Japan in der Welt: aktuelle Heraus-forderungen I 2 TN   Prüfung: Hausarbeit oder Übersetzung 10
SWS insgesamt 2 CPs insgesamt: 10
Voraussetzungen für die Vergabe der CP: TN für die Lehrveranstaltungen MA7.1 und Bestehen der Modulprüfung.
Lehrinhalte und Lernziele
Modul MA7 knüpft an die Vorarbeiten zu kultur- und literaturwissenschaftlichen Themen aus MA1 und die Überlegungen zu theoretischen und methodischen Zugänge aus MA4 an und vereint diese inhaltlichen und wissenschaftlichen Reflexionen in einem Seminar, das sich intensiv einzelnen ausgewählten Aspekten des Masterprogramms zuwendet. So werden etwa Autoren der gegenwärtigen/der zeitgenössischen japanischen Literatur gelesen, wobei die Texte neben ihrer ästhetischen Dimension als literarische Zeitdiagnostik zu verstehen sind; Themen können literarische Zukunftsvisionen, Utopien/Dystopien, Kommentare zur Arbeitskultur, zum Leben Jugendlicher, zur Umweltproblematik sein, ebenso wie klassische zeitgeschichtliche Themen (Atombombenliteratur, Nachkriegsliteratur) und Literaturen von Minderheiten behandelt werden. Die Textanalysen können sich auch Beiträge der intellektuellen Szene bzw. des japanischen Kulturdiskurses beziehen und dann z.B. Felder wie Identität, interkulturelle Beziehungen, politisches Engagement oder weltanschauliche Orientierungen berühren.

Ziel ist eine wissenschaftlichen Ansprüchen auf höherem Niveau genügende, sprachlich, stilistisch und inhaltlich ausgereifte wissenschaftliche Hausarbeit oder eine annotierte Übersetzung in publikationsreifer Form.
Abschlussprüfung
Das Modul schließt mit einer wissenschaftlich kommentierten Übersetzung je nach Schwierigkeitsgrad im Unfang von max. 35 oder einer Hausarbeit im Umfang von max. 30 Seiten.


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MA8 Japan in der Welt: aktuelle Herausforderungen II
Dauer, Angebotshäufigkeit
Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über ein Semester.
Voraussetzungen
Nachweis über das erfolgreiche Bestehen von MA1 und MA4.
Art und Verwendbarkeit
Pflichtmodul im MA-Studiengang Japanologie.
Wertigkeit
10 CP, 2 SWS
Lehrveranstaltungen oder Lehrformen
HS MA8.1 (10 CP, 2 SWS), TN nach § 9
WS
(3. Fach-
semes-
ter)
HS MA8.1 Japan in der Welt: aktuelle Heraus-forderungen II 2 TN   Prüfung: Hausarbeit oder Übersetzung 10
WS insgesamt 2 CPs insgesamt: 10
Voraussetzungen für die Vergabe der CP: TN für die Lehrveranstaltungen MA8.1 und Bestehen der Modulprüfung.
Lehrinhalte und Lernziele
Modul MA8 knüpft an die Erarbeiteten kulturellen und historischen Perspektiven aus MA1 und die theoretischen und methodischen Zugänge aus MA4 an und führt diese thematisch zusammen. Das Modul geht von der Annahme aus, dass die Beschäftigung mit der Vergangenheit immer auch eine Spiegelung der bestehenden Zeitverhältnisse ist und aus beider Verschränkung Orientierungshilfen für die Zukunft gewonnen werden. In diesem Sinn ist das Vergangene stets ein Teil der Gegenwart und ein Baustein des Kommenden. Im Vordergrund sollen daher Themen stehen, die im Kontext dieser Betrachtungsweise von Bedeutung sind: Fragen des Zusammenlebens und des verantwortlichen Handelns in der konfuzianischen Ethik; Affektkontrolle, Disziplinierung und Formen des Sozialverhaltens in der frühneuzeitlichen und neuzeitlichen Ratgeberliteratur; geschlechtliche und gesellschaftliche Rollenbilder am Übergang von der Frühen Neuzeit zur Neuzeit; Wirklichkeitskonstituierung in japanischen Hausenzyklopädien seit dem 18. Jahrhundert; Gesundheitsvorstellungen und das Gute Leben in der praktischen medizinischen Literatur; Essen als „Kulturthema“ und Herausforderung der Zukunft; Eigen- und Fremdwahrnehmung unter den Bedingungen des „abgeschlossenen Landes“ und der „Öffnung zum Westen“; „Offene Gesellschaft“ vs. „Geschlossene Gesellschaft“ am Beispiel japanischer Geschichte.

Ziel ist eine wissenschaftlichen Ansprüchen genügende, semantisch, stilistisch und syntaktisch adäquate annotierte Übersetzung in publikationsreifer Form bzw. wissenschaftliche Hausarbeit.
Abschlussprüfung
Das Modul schließt mit einer wissenschaftlich kommentierten Übersetzung je nach Schwierigkeitsgrad im Unfang von max. 35 oder einer Hausarbeit im Umfang von max. 30 Seiten.


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MA9 Forschungs-/Projektseminar III
Dauer, Angebotshäufigkeit
Das Modul beginnt in jedem Wintersemester und erstreckt sich über ein Semester.
Voraussetzungen
keine
Art und Verwendbarkeit
Pflichtmodul im MA-Studiengang Japanologie.
Wertigkeit
10 CP, - SWS
Lehrveranstaltungen oder Lehrformen
POL
WS
(3. Fach-
semes-
ter)
POL MA9 Forschungs-/Projektseminar III - LN (Arbeitsplan)     10
SWS insgesamt - CPs insgesamt: 10
Voraussetzungen für die Vergabe der CP: LN für die Lehrveranstaltungen MA9.
Lehrinhalte und Lernziele
Das Modul MA9 dient der eigenständigen forschenden Tätigkeit zur Vorbereitung der Masterarbeit. Die Studierenden erarbeiten selbstständig ein erstes Konzept und Exposé ihrer geplanten Masterarbeit. Sie sollen dabei an die Ergebnisse ihrer Lehrforschungsprojekte sowie die Inhalte der Hauptseminare und Übungen anknüpfen. Im Selbststudium arbeiten die Studierenden einen Arbeitsplan für die Masterarbeit aus. Dieser soll einen Zeitplan, eine Gliederung sowie eine annotierte Bibliographie enthalten. Soweit thematisch für die Masterarbeit relevant, können die Studierenden im Rahmen des Moduls MA9 auch die Teilnahme an den Arbeitskreisen der Japanologie Frankfurt, an Workshops sowie an japanologischen Fachtagungen oder auch Archiv- und Bibliotheksrecherchen einbringen.

Das Modul schließt mit der Ausarbeitung eines Arbeitsplans im Umfang von max. 10 Seiten.
Abschlussprüfung
keine


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MA10 Mastermodul
Dauer, Angebotshäufigkeit
Das Modul beginnt in jedem Sommersemester und erstreckt sich über ein Semester.
Voraussetzungen
TN MA1-MA9 (90 CP) und Absprache mit der Betreuerin / dem Betreuer der MA-Abschlussarbeit.
Art und Verwendbarkeit
Pflichtmodul im MA-Studiengang Japanologie.
Wertigkeit
30 CP, 2 SWS
Lehrveranstaltungen oder Lehrformen
KO MA 10.1 (3 CP, 2 SWS), TN nach § 9
oder
KO MA 10.2 (3 CP, 2 SWS), TN nach § 9
SS
(4. Fach-
semes-
ter)
KO MA10.1 MA-Kolloquium ODER 2 LN (Präsentation und Abfassen eines Exposés der MA-Arbeit)     4
MA10.2 MA-Kolloquium    
- MA-Arbeit - MA-Arbeit (60-100 Seiten)     26
SWS insgesamt 2 CPs insgesamt: 30
Voraussetzungen für die Vergabe der CP: LN für die Lehrveranstaltungen MA 10.1 oder MA 10.2 und Bestehen der Masterarbeit.
Lehrinhalte und Lernziele
Ziel des Kolloquiums ist die Fähigkeit, das für die Masterarbeit relevante Material zu erschließen und zu präsentieren. Das MA-Kolloquium bereitet mit wissenschaftlichen Gesprächen auf die Abschlussarbeit vor. Entsprechend der Zielsetzung präsentieren die Studierenden im Kolloquium ihren in MA9 entwickelten Arbeitsplan und leisten Themenpräsentationen und Berichte über den Forschungsstand. Aufbauend auf diesen Ergebnissen dient das Modul MA10 der thematischen Vertiefung und Vorbereitung der MA-Arbeit. Die Teilnehmenden diskutieren Probleme und Lösungswege im Hinblick auf ihre Arbeitsvorhaben.
Abschlussprüfung
Verfassen der MA-Abschlussarbeit (60-100 Seiten) innerhalb des Sommersemesters. Die Bearbeitungszeit beträgt 20 Wochen, die Arbeit soll bevorzugt im Sommersemester (bis zum 30.09) abgeschlossen werden.


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Anhang 2: Studienverlaufsplan

Nr. Modul Typ Lehrveranstaltung SWS/h CP Total
1. Semester 8 30
MA.1 Japan in der Welt: historische und kulturelle Perspektiven HS MA1.1 Japan in der Welt:
kulturelle Perspektiven
2 5 10
MA1.2 Japan in der Welt:
historische Perspektiven
2 5
MA.2 Theorien & Texte: historische und kulturelle Perspektiven Ü MA2.1 Theorien & Texte:
kulturelle Perspektiven
15h 4 8
MA2.2 Theorien & Texte:
historische Perspektiven
15h 4
MA.3 Forschungs-/
Projektseminar I
Ü MA3.1 Forschungs-/
Projektseminar
15h 4 12
MA3.2 Forschungs-/
Projektseminar
15h 4
POL MA3.3 Forschungs-/
Projektseminar
- 4
2. Semester 8 30
MA.4 Japan in der Welt: theoretische und
methodische Zugänge
HS MA4.1 Japan in der Welt: theoretische
und methodische Zugänge I
2 6 12
MA4.2 Japan in der Welt: theoretische
und methodische Zugänge II
2 6
MA.5 Theorien & Texte: theoretische und
methodische Zugänge
Ü MA5.1 Theorien & Texte: theoretische
und methodische Zugänge I
15h 4 8
MA5.2 Theorien & Texte: theoretische
und methodische Zugänge II
15h 4
MA.6 Forschungs-/
Projektseminar III
Ü MA6.1 Forschungs-/
Projektseminar
15h 5 10
MA62 Forschungs-/
Projektseminar
15h 5
3. Semester 4 30
MA.7 Japan in der Welt: aktuelle Herausforderungen I HS MA7.1 Japan in der Welt:
aktuelle Herausforderungen I
2 10 10
MA.8 Japan in der Welt: aktuelle Herausforderungen II HS MA8.1 Japan in der Welt:
aktuelle Herausforderungen II
2 10 10
MA.9 Forschungs-/
Projektseminar III
POL MA9 Forschungs-/
Projektseminar
- 10 10
4. Semester 2 30
MA.10 Mastermodul KO MA10.1 Master-Kolloquium I ODER 2 4 30
MA10.2 Master-Kolloquium II
Masterarbeit - 26
Gesamt CP 120


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Letzte Änderung: 13.10.11 10:38 Diese Seite drucken
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