Studienbeginn:
Winter- oder Sommersemester
Voraussetzung:
Abschluss in einem kultur- oder sozialwissenschaftlichen Bachelorstudiengang. Die Gesamtnote des Abschlusses muss besser als 2,5 sein.
Sprachanforderungen:
Englisch
Studienumfang:
4 Semester, 42 SWS, 1 Pflichtmodul, 4 Wahlpflichtmodule,
Studium Generale, Studienabschlussphase, 120 CP
Pflichtmodul:
- PF Forschung und Theoriebildung in Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie (15 CP)
Die Pflichtmodul besteht aus 4 Lehrveranstaltungen ( 3 TN und 1 LN) und wird mit einer Modulabschlussprüfung (Klausur 120min) abgeschlossen.
Wahlpflichtmodule:
Von den 6 Wahlpflichtmodulen sind 4 Module zu absolvieren, dazu kommt Studium Generale:
- Wissenskulturen/ Kulturen des Wissens (15 CP)
- Kulturanalyse von Repräsentationen (15 CP)
- Kulturanthropologische Perspektiven auf Stadt- und Regionalentwicklung (15 CP)
- Kultur und Politik der Europäisierung (15 CP)
- Mediale Selbstbefähigung des Menschen (15 CP)
- Sichtbarkeit/ Hörbarkeit: Kulturen im Screen Age (15 CP)
- Studium Generale (15 CP)
In den Modulen sind jeweils 3 Lehrveranstaltungen ( 2 Seminaren und 1 Lektürekurs) mit Leistungsnachweisen zu absolvieren. Die Module werden mit einer Modulabschlussprüfung beendet (Hausarbeit oder mündliche Prüfung). Eines der Module muss mit einem zusätzlichen Leistungsnachweis über eine Vertiefungsphase abgeschlossen werden ( 8 Wochen empirische Forschung, Literaturrecherche, 9 CP).
In Einzelfällen kann eines der Wahlpflichtmodule mit Zustimmung des Prüfungsausschusses des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften auch aus dem Lehrangebot eines anderen angebotenen Faches entnommen werden, wenn es einen inhaltlichen Bezug zur Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie aufweist und in seinem Umfang und in seinen Anforderungen einem o.g. Wahlpflichtmodul entspricht.
Dauer der Masterarbeit:
4 Monate. Die Zulassung kann beantragt werden, wenn das Pflichtmodul und drei Wahlpflichtmodule abgeschlossen sind. Für die ausreichend bestandene Abschlussarbeit werden 18 CP vergeben. Für das notwendige Kolloquium (TN) werden 3 CP vergeben. |