Studienbeginn:
Wintersemester
Voraussetzung:
Abschluss in einem kultur- oder sozialwissenschaftlichen Bachelorstudiengang. Studienexposé, Eingangskolloquium
Sprachanforderungen:
Englisch
Studienumfang:
4 Semester, 5 Pflichtmodule, Studium Generale, Studienabschlussphase, 120 CP
Pflichtmodul:
- Einführungsmodul Epistemologie und kulturanthropologische Forschung (15 CP)
- Kulturen und Techniken der Unsichtbarkeit und Sichtbarkeit. Kulturanthropologische Forschungen zu globalen Regeln visueller Erklärung und Präsenz. – (Kulturen und Techniken des Visuellen) (15 CP)
- Informationsströme, Warenströme, Menschenströme, Wissensdriften, Kapitalwanderungen – Mobilitäten, topographisch, typographisch, geographisch. (Mobilitäten) (15 CP)
- Transnationalisierung und (Lebens-) Wissenschaften (15 CP)
- Globale Ökonomien (15 CP)
Das Einführungsmodul besteht aus 4 Lehrveranstaltungen ( 1 V, 2 TN und 1 LN) und wird mit einer Modulabschlussprüfung (Klausur 120min) abgeschlossen.
In den thematischen Modulen sind jeweils 3 Lehrveranstaltungen ( 1 Grundlagenseminar, 1 Forschungsseminar und 1 Lektürekurs) mit Leistungsnachweisen zu absolvieren. Die Module werden mit einer Modulabschlussprüfung beendet (Hausarbeit oder mündliche Prüfung).
Eines der Module muss mit einem zusätzlichen Leistungsnachweis über eine Vertiefungsphase abgeschlossen werden (8 Wochen empirische Forschung, Literaturrecherche, 8 CP).
In Einzelfällen kann eines der Wahlpflichtmodule mit Zustimmung des Prüfungsausschusses des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften auch aus dem Lehrangebot eines anderen angebotenen Faches entnommen werden, wenn es einen inhaltlichen Bezug zur Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie aufweist und in seinem Umfang und in seinen Anforderungen einem o.g. Wahlpflichtmodul entspricht.
Wahlpflichtmodul:
Dauer der Masterarbeit:
4 Monate. Die Zulassung kann beantragt werden, wenn das Einführungsmodul und drei thematische Pflichtmodule abgeschlossen sind (61 CP). Für die ausreichend bestandene Abschlussarbeit werden 18 CP vergeben. Für das notwendige Kolloquium (TN) werden 3 CP vergeben.
Berechnung der Gesamtnote:
Arithmetisches Mittel aus den Noten für die Modulabschlussprüfungen und der doppelt gewichteten Masterarbeit. Das „Studium generale“ geht nicht in die Bewertung ein. |