Zuständig
sind die jeweiligen Promotionsausschüsse der Fachbereiche.
Ansprechpartner sind die jeweiligen Dekanate. Der Antrag auf
Annahme als Doktorand und die Eröffnung des Promotionsverfahrens
wird von dort administriert.
Die Philosophische Promotionskommission ist nur zuständig
für die Auslage der Promotion, der Einziehung der Promotionsgebühren
und der späteren Archivierung.
Eine
Immatrikulation für einen Promotionsstudiengang kann
nur erfolgen, wenn der Antrag auf Annahme als Doktorand vom
Promotionsausschuss bestätigt wurde.
Eine Veröffentlichung der Dissertation
kann gem. Promotionsordnung auch auf CD erfolgen. Die
Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg hat die Möglichkeit eröffnet,
diese dann auch in das Internet zu stellen. Nähere Informationen
zu Dateiformate und Datenträger, Konvertierung von Dateiformaten
und Informationen zum Projekt Elektronische Dissertationen
erhalten Sie unter: http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/veroeff_zugang.php#diss