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Die Prüfungsordnung für den Bereich Lehramt umfasst 24 Paragraphen, sowie einen umfangreichen Anhang. Um auf einen bestimmten Paragraphen oder einen bestimmten Teil des Anhangs direkt zuzugreifen, wählen Sie den entsprechenden Link auf dieser Seite aus. Alternativ können Sie mit der oben und unten plazierten Navigationshilfe auch vor- und zurückblättern oder die Prüfungsordnung + Anhänge unter Infos > Downloads downloaden.

Ordnung für die Zwischenprüfung für das Lehramt an Gymnasien
in den Unterrichtsfächern Sozialkunde (Wissenschaft von der Politik), Evangelische Religion, Katholische Religion, Geschichte, Philosophie, Latein, Griechisch, Kunst, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch und Sport der Fachbereiche Gesellschaftswissenschaften, Evangelische Theologie, Katholische Theologie, Philosophie und Geschichtswissenschaften, Sprach- und Kulturwissenschaften, Neuere Philologien sowie Psychologie und Sportwissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 29. August 2001
 
I. Allgemeines
§ 01 - Geltungsbereich und Zweck der Prüfung
§ 02 - Gemeinsamer Zwischenprüfungsausschuss
§ 03 - Fachbereichs-Zwischenprüfungsbeauftragte
§ 04 - Geschäftsstelle
§ 05 - Prüfer und Beisitzer
§ 06 - Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
§ 07 - Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 08 - Bewertung d. Prüfungsleistungen, Bildung d. Noten u. Bestehen d. Zwischenprf.
§ 09 - Zeugnis
§ 10 - Form der Zwischenprüfung
II. Kompaktprüfung
§ 11 - Art, Umfang und Zeitpunkt der Kompaktprüfung
§ 12 - Vorraussetzungen für die Zulassung der Kompaktprüfung
§ 13 - Verfahren bei Zulassung der Kompaktprüfung
§ 14 - Klausurarbeiten
§ 15 - Mündliche Prüfungen
§ 16 - Wiederholung der Zwischenprüfung bei Kompaktprüfung
III. Studienbegleitende Zwischenprüfung
§ 17 - Art und Umfang sowie Zeitpunkt des Abschlusses d. studienbegl. Zwischenprf.
§ 18 - Voraussetzungen und Zulassung der studienbegleitenden Zwischenprüfung
§ 19 - Abschluss der studienbegleitenden Zwischenprüfung
§ 20 - Wiederholung der studienbegleitenden Prüfungsleistungen
IV. Schlussbestimmungen
§ 21 - Einsicht in die Prüfungsakten
§ 22 - Ungültigkeit der Zwischenprüfung
§ 23 - Fachspezifischer Teil der Anhänge I und II
§ 24 - In-Kraft-Treten und Veröffentlichung
 
Anhänge
 
I. Anhang I
Für das Unterrichtsfach Sozialkunde (Wissenschaft von der Politik)
Für das Unterrichtsfach Evangelische Religion
Für das Unterrichtsfach Katholische Religion
Für das Unterrichtsfach Geschichte
Für das Unterrichtsfach Philosophie
Für das Unterrichtsfach Latein
Für das Unterrichtsfach Griechisch
Für das Unterrichtsfach Kunst
Für das Unterrichtsfach Deutsch
Für das Unterrichtsfach Englisch
Für das Unterrichtsfach Französisch
Für das Unterrichtsfach Italienisch
Für das Unterrichtsfach Spanisch
Für das Unterrichtsfach Russisch
Für das Unterrichtsfach Sport
II. Anhang II
Anhang II


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Letzte Änderung: 29.09.09 9:54 Diese Seite drucken
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